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Swiss Chinese Law Association — Genf

SCLA | Swiss Chinese Law Association

Aktuelles

Spezielle Einreisebestimmungen betreffen ausländische Staatsangehörige, die während Covid-19 in der Volksrepublik China arbeiten

10. November 2020

Grundsätzlich dürfen sich Ausländerinnen und Ausländer in der Volksrepublik China (VR China; in den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao gelten abweichende Bestimmungen) aufhalten und arbeiten, sofern sie eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung der Staatlichen Verwaltung für Angelegenheiten ausländischer Experten (SAFEA) erhalten haben. Solange die Bewilligung gültig ist, kann eine ausländische Person ohne Einschränkungen ein- und ausreisen.

Die Bewilligungen werden im Rahmen eines Punktesystems erteilt, bei dem den Antragstellenden auf der Grundlage einer Kombination mehrerer Anforderungen Punkte zugewiesen werden. Zu den Beurteilungskriterien gehören Alter, Ausbildung, Beruf, Gehalt, Herkunftsstaat, Chinesischkenntnisse und Auszeichnungen qualifizierter internationaler Institutionen (für Fachkräfte mit spezifischen Qualifikationen).

Spezielle Einreisebestimmungen

Aufgrund der globalen Covid-19-Pandemie erliess das Aussenministerium der VR China in Übereinstimmung mit der Praxis anderer Länder die «Bekanntmachung der Nationalen Einwanderungsbehörde der VR China über die vorübergehende Aussetzung der Einreise von ausländischen Staatsangehörigen mit gültigen chinesischen Visa oder Aufenthaltsbewilligungen». Sie trat am 28. März 2020 in Kraft und setzte die Einreise aller ausländischen Staatsangehörigen in die VR China vorübergehend aus. Vor dem 28. März 2020 ausgestellte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen wurden gesperrt. Infolgedessen konnten Ausländerinnen und Ausländer mit (i) Visa zur Familienzusammenführung, (ii) Bewilligungen für Arbeit oder Studium, (iii) APEC-Geschäftsreisekarten oder (iv) anderen besonderen visumfreien und/oder Transitregelungen (z. B. 30 Tage visumfrei für Hainan) nach diesem Datum nicht mehr in die VR China einreisen.

Die Bekanntmachung und weitere dazugehörige Ausführungsbestimmungen sahen zudem einige Ausnahmen vor. Das Recht zur Einreise nach China wurde auf folgende Kategorien beschränkt: (i) Diplomaten, (ii) Inhaber von Höflichkeitsvisa, (iii) Inhaber von C-Visa (Flugpersonal), (iv) Inhaber humanitärer Visa, (v) Reisende mit einer Daueraufenthaltskarte für Ausländer (sogenannte chinesische Green Card) und (vi) Inhaber neuer Visa, die nach dem 28. März 2020 von einer Auslandsvertretung der VR China ausgestellt wurden. Diese Kategorien waren auf dringende und zwingende geschäftliche oder essenzielle berufliche Anliegen beschränkt.

Infolge der Bekanntmachung mussten Antragstellende für diese neuen Visa einen Sponsor benennen – eine juristische Person nach dem Recht der VR China. Dies konnte je nach Grund des Besuchs oder der Rückkehr nach China ihr Arbeitgeber, ein anderes Unternehmen oder eine Organisation sein. Anträge mussten im Namen des Sponsors beim Amt für auswärtige Angelegenheiten (FAO) der Volksregierung auf höchster Ebene eingereicht werden, in der Regel auf Ebene der Provinz oder der regierungsunmittelbaren Stadt (d. h. Peking, Shanghai, Tianjin und Chongqing), um ein sogenanntes PU-Einladungsschreiben zu erwirken.

Erlangung eines PU-Schreibens

PU-Schreiben sind offizielle Einladungsschreiben, die an eine Auslandsvertretung der VR China gerichtet sind und den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer von bis zu fünf Antragstellenden enthalten. Die Gründe der antragstellenden Person für den Besuch in China, die Anzahl der Einreisen, die Gültigkeitsdauer jeder Einreise und die Reiseziele sind ebenso anzugeben wie der Name der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung, die den Antrag bearbeitet. Nach Einreichung kann die antragstellende Person ein Visum vom Typ M (Geschäftsvisum) für eine einmalige Einreise mit einer Gültigkeit zwischen 30 und 180 Tagen erhalten. Unter bestimmten Bedingungen ist auch der Erhalt von Arbeitsvisa vom Typ Z oder anderen Bewilligungen möglich.

Die Datenanforderungen und Richtlinien für die Beantragung von PU-Schreiben sind weder in der Bekanntmachung des Aussenministeriums noch in anderen nationalen Vorschriften geregelt. Daher erhielten die Provinzen und regierungsunmittelbaren Städte breite Ermessens- und Auslegungsspielräume bei der Beurteilung von Anträgen, und die Anforderungen können von Fall zu Fall variieren.

Basierend auf unserer Erfahrung sind folgende Anforderungen üblich, die die Ausstellung eines PU-Schreibens erleichtern können: (i) die Entrichtung von Steuern durch den benannten Sponsor im Vorjahr über einem bestimmten Betrag (reichend von 1 Million CNY in Shanghai bis zu 10 Millionen CNY in Peking); (ii) der Umsatz des Sponsors (Fortune-500-Unternehmen werden für solche Zwecke bevorzugt); (iii) eine bestehende Bewilligung des Typs A der antragstellenden Person; (iv) Führungspositionen in lokalen Unternehmen (z. B. gesetzliche Vertreter, Geschäftsführer usw.), die die antragstellende Person innehat; (v) der nachgewiesene Umstand, dass die antragstellende Person arbeitsbezogene Aufgaben und Pflichten ausserhalb Chinas nur schwer wahrnehmen kann; (vi) die Teilnahme an wichtigen staatlichen Projekten (z. B. die Olympischen Winterspiele 2022, Raumfahrtprojekte usw.); (vii) die Beschäftigung in Unternehmen, die sich mit der Herstellung und dem Handel von Covid-19-bezogenen Produkten (wie Schutzmasken oder Impfstoffen) und anderen essenziellen Branchen befassen.

Nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen kann den Antragstellenden ein PU-Schreiben ausgestellt werden, woraufhin sie das neue Visum bei einer Auslandsvertretung der VR China beantragen können.

Die Verfahren für die Beantragung neuer Visa und die Rückkehr nach China sind nicht standardisiert und unterliegen häufigen Änderungen. Daher wurden die unten aufgeführten Verfahren vereinfacht dargestellt und stützen sich bei detaillierten Angaben auf die persönlichen Erfahrungen des Autors bei der Erlangung eines PU-Schreibens und eines neuen Visums Mitte Juli für eine Reise von Mailand nach Tianjin im Juli 2020. Diese Reise per Charterflug wurde von der italienischen Botschaft in China und der Italienisch-Chinesischen Handelskammer organisiert.

Als Faustregel gibt es nach Erhalt eines PU-Schreibens zwei Optionen für die Rückkehr nach China: das reguläre Verfahren (Normal Track) und das Schnellverfahren (Fast Track). Letzteres ist durch besondere zwischenstaatliche Abkommen zwischen bestimmten Ländern und der VR China geregelt, die sogenannte «Verfahren über den grünen Kanal» für Charterflüge eingerichtet haben. Ursprünglich betraf dies nur Südkorea und Deutschland, wurde später jedoch auf andere Staaten einschliesslich Italien ausgeweitet. Dies waren ad hoc Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr ausländischer Visuminhaber, denen die Einreise nach China verwehrt war.

Das reguläre Verfahren

Die Beantragung über das reguläre Verfahren umfasst die folgenden Schritte:

  1. Beantragung des vom FAO ausgestellten PU-Schreibens;
  2. Beantragung des neuen Visums bei der im PU-Schreiben angegebenen Auslandsvertretung der VR China. Hierzu waren die Vorlage einer Flugreservierung sowie bei mitreisenden unterhaltsberechtigten Familienangehörigen legalisierte Eheurkunden oder Geburtsurkunden erforderlich;
  3. Ausstellung eines negativen Befunds einer Nukleinsäure-RNA-Untersuchung mittels Abstrichtest nach Standards der VR China (d. h. ein Covid-Test) innerhalb von 120 Stunden vor Abflug nach China und in bestimmten Ländern die Bestätigung des negativen Befunds durch die Auslandsvertretung der VR China;
  4. Ausfüllen einer Zollerklärung innerhalb von zwölf Stunden vor dem Flug in die VR China und Ausstellung eines QR-Codes des chinesischen Zolls;
  5. bei der Ankunft in der VR China ein weiterer Covid-Test am Zielflughafen;
  6. vierzehn aufeinanderfolgende Tage Isolation und Quarantäne mit aktiver Überwachung durch das zuständige medizinische Personal in einer zentralen Einrichtung (in seltenen Fällen in einigen Städten auch am Wohnort);
  7. ein neuer Covid-Test in der Quarantäneeinrichtung;
  8. Registrierung über das Gesundheitscode-System in der Wohnsitzstadt und Erhalt eines grünen QR-Codes, um die Weiterreise zum Zielort per Flugzeug, Bahn oder öffentlichen bzw. privaten Verkehrsmitteln gemäss dem sogenannten farbcodierten Gesundheitssystem (grün, gelb oder rot) zu ermöglichen. Ein grüner Code ist für die freie Bewegung innerhalb der VR China obligatorisch.

Das Schnellverfahren

Anträge über das Schnellverfahren umfassen:

  • einen zusätzlichen Covid-Test vor der Ausstellung des neuen Visums;
  • der optionale Vorteil einer «Quarantäne im geschlossenen Kreislauf» zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, die eine Quarantäne in einem Hotel von bis zu drei Tagen und nach einem erneuten negativen Covid-Test die Weiterreise zum endgültigen Zielort mit einem privaten Fahrzeug sowie das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsstätte in den folgenden vierzehn Tagen mit einem privaten Fahrzeug ermöglichen sollte.

Aufgrund unserer Erfahrung ist der Fast-Track-Modus in der Praxis kaum anwendbar. Die vorgesehenen Zielflughäfen in der VRC befinden sich in der Regel nicht in derselben Provinz wie die Behörden, die das PU-Schreiben ausgestellt haben. Nach unserer Erfahrung fielen die Reaktionen der Provinzen und Kommunen in der VRC in den vergangenen Monaten unterschiedlich aus und reichten von flexibleren Ansätzen in den südlichen Provinzen bis hin zu rigideren Ansätzen im Norden, insbesondere in der Provinz Shandong und in Peking.

Ein- und Ausreise

Nach der Rückkehr in die VRC und dem Durchlaufen aller Phasen des normalen oder verkürzten Einreiseverfahrens sollten Ausländer unverzüglich die Gültigkeit ihrer vor dem 28. März 2020 ausgestellten Genehmigungen bei den örtlichen Einwanderungsbehörden prüfen, um deren Reaktivierung während des Aufenthalts im Land zu gewährleisten. Ausländer werden angehalten, Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligungen vor deren Ablauf zu erneuern. Die Aussetzungsmassnahmen beziehen sich nicht auf das Recht zu arbeiten und zu wohnen als solches, sondern lediglich auf das Recht, diese Bewilligungen zur Einreise in die VRC zu nutzen.

Das Verlassen der VRC während des Inkrafttretens der vorübergehenden Aussetzungsmassnahmen führt automatisch dazu, dass der gesamte Einreise-Prozess wiederholt werden muss. Dies umfasst die Beantragung eines neuen PU-Schreibens und eine Quarantäne bei der Rückkehr nach China. Zumindest bis die im März eingeführten neuen Bestimmungen aufgehoben werden.

Jüngste Änderungen

Eine neue Bekanntmachung – «Notice on facilitation of visa application for foreigners holding valid Chinese Residence Permits» – wurde am 11. August 2020 auf den offiziellen Websites chinesischer Botschaften in mehreren europäischen Ländern veröffentlicht. Darin wurde präzisiert, dass Staatsangehörigen bestimmter europäischer Länder (einschliesslich Italien und der Schweiz), die eine gültige Aufenthaltsbewilligung für Arbeit oder private bzw. familiäre Angelegenheiten besitzen, gestattet werden soll, ein Visum ohne Einladungsschreiben und gebührenfrei direkt bei einer Botschaft oder einem Konsulat der VRC zu beantragen. Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Textes sind Inhalt und Umfang dieser Bekanntmachung jedoch ungewiss. Es kann davon ausgegangen werden, dass Inhaber von Aufenthaltsbewilligungen gemäss den neuen Visabestimmungen von der Pflicht zur Beantragung eines PU-Schreibens befreit sind. In anderen Fällen bleiben PU-Schreiben obligatorisch.

Ausländische Staatsangehörige, die aufgrund der genannten Einreisebeschränkungen ausserhalb der VRC festsitzen und daher gezwungen waren, sich über einen längeren Zeitraum (in der Regel mehr als 183 Tage) physisch in einer anderen Rechtsordnung als der VRC aufzuhalten, sollten auch gewisse potenzielle Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Konzept der steuerlichen Ansässigkeit und den damit verbundenen Risiken einer Doppelbesteuerung berücksichtigen.

Grundsätzlich haben internationale Organisationen wie die OECD bereits im April Leitlinien veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten (darunter fast alle europäischen, nicht aber die VRC) dazu anzuregen, steuerliche Notfallmassnahmen einzuführen. Diese sollen natürlichen Personen zugutekommen, die nicht in Länder zurückkehren können, die aufgrund einer Pandemie Einreiseverbote verhängt und so die Rückkehr in ihr Aufenthaltsland verhindert haben.

Kürzlich haben die chinesischen Behörden eine Aktualisierung der Bestimmungen herausgegeben, wonach Inhaber gültiger Aufenthaltsbewilligungen ohne PU-Schreiben und ohne Beantragung eines neuen Visums nach China einreisen können. Diese Regelungsanpassung ist seit dem 28. September in Kraft.

Fazit

Die Aussetzung des Einreiserechts von Inhabern von Arbeits- und Aufenthaltsvisa sowie die komplexen Verfahren für die Rückkehr und Quarantäne gehören zu den strengsten Massnahmen, die die VRC gegenüber Ausländern durchsetzt. Angesichts des fehlenden Ablaufdatums und des Scheiterns anderer Länder, die Pandemie weltweit einzudämmen, ist es schwer vorherzusagen, wann die im März gemachte Bekanntmachung und die damit verbundenen Einwanderungsbestimmungen aufgehoben werden. Es ist davon auszugehen, dass die VRC in der Lage sein wird, flexiblere Anforderungen an PU-Schreiben für Antragsteller in Ländern einzuführen, in denen die Pandemie weitgehend unter Kontrolle ist. Dies würde die Teilnahme an international anerkannten Messen in der VRC wie der Shanghai International Import Expo 2020 erleichtern. Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Textes wurde diese Veranstaltung noch nicht abgesagt. Die jüngste Ankündigung im August stellt einen ersten Schritt und einen Beweis für die Absicht der VRC dar, ihre Einwanderungsbestimmungen anzupassen. Das Ziel dürfte darin bestehen, die Vorschriften an diejenigen europäischen Länder anzugleichen, die ihre Grenzen für ausländische Einwohner nicht geschlossen haben.

Eugenio Loccarini ist Senior Manager bei Pirola Advisory China.

Foto: See-ming Lee 李思明 / SML Photography / SML Universe Limited, unter Creative Commons.