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Aktuelles

International Legal Outlook: Indien

6. Dezember 2021

Der Oberste Gerichtshof von Indien hat in seinem Urteil vom 20. April 2021 im Fall PASL Wind Solutions Private Limited v. GE Power Conversion India Private Limitedentschieden, dass:

  • zwei in Indien eingetragene Gesellschaften das Recht hatten, einen Schiedsort ausserhalb Indiens zu wählen;
  • ein Schiedsspruch an einem solchen Schiedsort ein "ausländischer Schiedsspruch" gemäss dem Arbitration and Conciliation Act 1996 wäre; und
  • die beiden indischen Parteien in solchen Fällen Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz vor indischen Gerichten haben.

Vor dem genannten Urteil hatten die Gerichte in Indien aufgrund der unklaren Rechtslage und Gerichtspraxis unterschiedliche und oft widersprüchliche Auffassungen zu den oben genannten Fragen vertreten. Der Oberste Gerichtshof betonte, dass der Parteiautonomie bei der Wahl eines Schiedssitzes im Ausland nichts entgegenstehe, unabhängig davon, ob eine der Parteien die indische Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht, solange dies nicht der öffentlichen Ordnung (Ordre public) widerspricht.

Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf indische Tochtergesellschaften ausländischer Muttergesellschaften, die es möglicherweise vorziehen, Schiedsverfahren in einer neutralen oder vertrauten Gerichtsbarkeit durchzuführen, oder die vielleicht einfach einen einheitlichen globalen Schiedssitz für ihre Tochtergesellschaften bevorzugen.

Die Streitfrage stammte aus einer Vergleichsvereinbarung, die unter anderem vorsah, dass jede allfällige Streitigkeit einem Schiedsverfahren in Zürich, Schweiz, unterworfen würde. Dementsprechend entschied der von der Internationalen Handelskammer ernannte Einzelschiedsrichter, dass der Schiedssitz Zürich bleibt, und wendete in der Folge Schweizer Recht an, während die Verhandlung zur Gewährleistung der Kosteneffizienz in Mumbai stattfinden sollte.

Bildnachweis: Getty Imagesunter Canva-Lizenz.