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Aktuelles

Hat die Europäische Kommission traditionelle Quellen des EU-Rechts umgangen, als sie sich zu einem globalen Akteur am Anleihemarkt entwickelte?

22. Oktober 2021

Der Wiederaufbaufonds der EU nach der Pandemie, bekannt als «Next Generation EU» (NGEU), besteht aus einem ausserordentlichen Plan im europäischen Haushalt, der von allen siebenundzwanzig Mitgliedstaaten gebilligt wurde, um die Wirtschaft des Blocks nach Covid-19 wiederaufzubauen.

Diese Mittel sollten fremdfinanziert werden, und in Anbetracht dessen war die Europäische Kommission (EK) berechtigt, im Namen der EU Anleihen zu begeben.

Es wird durchaus begrüsst, dass sich die EK für die Stützung der europäischen Wirtschaft einsetzt. In der Tat beläuft sich das erwartete finanzielle Engagement auf rund 2 Billionen Euro, die durch den langfristigen EU-Haushalt 2021–2027 gedeckt werden sollen. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zu früheren Anleiheemissionen ist die EK dieses Mal massiv in den internationalen Kapitalmarkt eingetreten und hat sich zu einem globalen Marktführer für Anleihen entwickelt.

Man könnte sich jedoch fragen, welche Rechtsquellen der EU das Recht einräumen, eine derart zentrale Rolle bei der Aufnahme von Finanzschulden zu spielen.

Auf der Grundlage der Grundregeln und des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung müssen die Organe der EU ihre Befugnisse im Rahmen der ihnen durch die Gründungsverträge übertragenen Zuständigkeiten ausüben.

Gemäss dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union war bislang die Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV) ein Instrument, das ein gelegentliches Engagement der EK am Kapitalmarkt hätte rechtfertigen können.

Denn die Übertragung von Hoheitsrechten erfordert eine Vertragsänderung mit einem speziell dafür vorgesehenen Revisionsverfahren gemäss Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union (EUV).

Es sieht jedoch so aus, als ob ein solches Verfahren bei der Umsetzung von NGEU nicht angewendet wurde.

Wenn dies der Fall ist, stehen wir vor einem neuen Szenario, bei dem die EK eine grosse Rolle im internationalen Finanzwesen spielt, die in keinem ihrer Gründungsverträge beschrieben ist.

Aus rechtlicher Sicht bricht diese neue Entwicklung mit dem traditionellen Gefüge der Rechtsquellen und schafft Neuland, mit dem Juristinnen, Juristen und Rechtsexperten einige Mühe haben werden, sich abzufinden.

Bildnachweis: dimitrivetsikas1969 unter Pixabay-Lizenz.