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Durchsetzung von ADR-Eskalationsklauseln im Vereinigten Königreich: Die neuesten Entwicklungen

15. März 2021

Die Einführung der EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Mediation (2008/52/EG) hat dazu beigetragen, den Status der Mediation als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten in Europa zu stärken.

Die Inanspruchnahme von Mediation kann durch die Aufnahme einer «Stufenklausel» oder «Eskalationsklausel» in einen Vertrag durchgesetzt werden. Dies verpflichtet die Parteien, ein Mediationsverfahren oder andere Formen der alternativen Streitbeilegung (ADR) einzuleiten, bevor sie ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren anstrengen.

In England und Wales haben Gerichte ihre Bereitschaft gezeigt, diese Bestimmungen durchzusetzen. So etwa in Ohpen Operations UK Ltd v Invesco Fund Managers Ltd [2019] EWHC 2246 (TCC), [2020] 1 All ER (Comm) 786 entschied der High Court, dass der betreffende Vertrag bei klarer und natürlicher Auslegung der Klausel eine durchsetzbare Verpflichtung enthielt, vor Einleitung eines Verfahrens ein ADR-Verfahren durchzuführen. Diese Verpflichtung überdauerte die Beendigung des Vertrags als aufschiebende Bedingung. Es war daher angemessen, das unter Verletzung dieser Verpflichtung eingeleitete Verfahren auszusetzen, bis eine Mediation stattgefunden hatte.

Der Ohpen -Fall stellte eine Reihe von Kriterien dafür auf, wann eine Partei versuchen kann, ein Verfahren auszusetzen, um die Einhaltung einer ADR-Klausel sicherzustellen. Wer plant, solche Bestimmungen in einen Vertrag aufzunehmen, ist gut beraten, dieses Urteil zu studieren.

Erstens muss sie die Parteien in durchsetzbarer Weise zur Nutzung von ADR verpflichten. Zweitens muss, falls die Parteien ein Gerichts- oder Schiedsverfahren anstrengen, klargestellt werden, dass diese Anforderung eine aufschiebende Bedingung darstellt. Drittens müssen sie sich ohne zusätzliche Verhandlungen oder Verwirrung auf einen Mediator und andere erforderliche Verfahren einigen können, obwohl das ADR-Verfahren selbst informell sein kann. Schliesslich wies das Gericht darauf hin, dass es befürwortet, wenn Parteien ADR-Bestimmungen durchsetzen und Gerichtsverfahren vermeiden. Darüber hinaus betonte es, dass es die Parteien bei Einleitung eines Verfahrens trotz einer Streitbeilegungsvereinbarung dazu zwingen kann, zunächst alle anderen ADR-Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor sie vor Gericht zurückkehren.[1]

Jede bei einer Mediation erzielte Vereinbarung muss sorgfältig protokolliert werden, und es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Vereinbarung so umzusetzen, dass sie das von den Parteien beabsichtigte Ergebnis widerspiegelt. Dies beinhaltet die Berücksichtigung aller Aspekte der Umsetzung, wie etwa die Auswirkungen lokaler Steuerbestimmungen, die während der Umsetzung entstehen können, oder etwaige lokale Anforderungen an die Form der schriftlichen Vereinbarung.

[1] Siehe auch den Artikel der Autoren «Haben sich die Risiken von ADR-Eskalationsklauseln verringert?», Arbitration Vol. 82 Nr. 1 S. 16.

Foto von crbellette von Canva.com