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Chinas digitale Signaturen: Die Tugend, die Covid zur Notwendigkeit machte

8. November 2020

Social Distancing ist weltweit zu einem vertrauten Phänomen geworden, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen. Obwohl immer mehr Menschen zu Hause feststecken, können die wirtschaftlichen Aktivitäten nicht stillstehen. Das bedeutet, dass Verträge und andere rechtsgültige Dokumente, die früher handschriftlich unterzeichnet worden wären, nun elektronisch unterzeichnet werden müssen. Für viele Plattformen für elektronische Unterzeichnungen bricht ein goldenes Zeitalter an.

Gemäss den einschlägigen Bestimmungen des Festlandchinesischen Vertragsrechts können die Parteien Verträge in schriftlicher, mündlicher und sonstiger Form abschliessen. Die Schriftform bezieht sich auf Papierverträge, Briefe und Datenmeldungen (einschliesslich Telegrafie, Telex, Fax, elektronischem Datenaustausch und E-Mail). Die Gültigkeit digitaler Verträge liegt unterdessen in der Natur ihrer elektronischen Signatur. Im Folgenden geben wir eine kurze Erläuterung zur Rechtspraxis elektronischer Signaturen in der Volksrepublik China.

Die Rechtspraxis elektronischer Signaturen auf dem chinesischen Festland: Bedeutung, Gültigkeit und Anwendungsbereich elektronischer Signaturen

Seit 2004 gibt es auf dem chinesischen Festland eine eigene Gesetzgebung für elektronische Signaturen im Rahmen des Gesetzes über elektronische Signaturen der Volksrepublik China (ESL). Zudem hat das Handelsministerium 2012 die Bestimmungen über den Online-Vertragsschluss für elektronische Verträge (Entwurf zur Stellungnahme) (ROCPEC) herausgegeben. Obwohl diese noch nicht formell verabschiedet wurden, besitzen sie in der aktuellen Rechtspraxis dennoch eine gewisse Orientierungsfunktion.

Gemäss Artikel 2 des ESL beziehen sich elektronische Signaturen und die in elektronischer Form enthaltenen und an die Identität des Unterzeichners angehängten Daten darauf, dass der Unterzeichner den Inhalt genehmigt. Das Wesen der Signatur sind Daten, und die gesamte Vielfalt der Daten, die den Unterzeichner identifizieren können – Passwörter, geheime Schlüssel, Bank-U-Shields usw. – kann als Teil einer elektronischen Signatur betrachtet werden.

Gemäss Artikel 14 des ESL haben verlässliche elektronische Signaturen die gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften oder Stempel. Artikel 3 bestimmt: «Für Dokumente, [bei denen] die Parteien die Verwendung elektronischer Signaturen oder Datenmeldungen vereinbaren, wird deren Rechtswirkung nicht allein deshalb verneint, weil die Form der elektronischen Signatur und Datenmeldung … verwendet wurde.» Artikel 3.1 des ROCPEC empfiehlt den Vertragsparteien ebenfalls die Verwendung elektronischer Signaturen zum Vertragsschluss. Ein mit einer verlässlichen elektronischen Signatur abgeschlossener Vertrag kann somit nach chinesischem Recht zustande kommen und wirksam sein.

Das ESL bestimmt ferner, dass elektronische Signaturen in bestimmten Situationen nicht anwendbar sind, darunter die Unterbrechung der Wasser-, Heizungs-, Gas- oder sonstigen öffentlichen Versorgung, Eheschliessungen, Adoptionen, Erbschaften und andere persönliche zivilrechtliche Angelegenheiten oder durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften vorgeschriebene Situationen. Daher ist zu beachten, dass elektronische Signaturen bei der Begründung von Rechtsverhältnissen in diesen Fällen nicht anwendbar sind.

Was macht eine verlässliche elektronische Signatur aus?

Gemäss Artikel 13 des ESL gilt eine elektronische Signatur, die die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt, als verlässliche elektronische Signatur: (1) Die für die elektronische Signatur verwendeten Erstellungsdaten gehören ausschliesslich zum Unterzeichner; (2) Die Erstellungsdaten der elektronischen Signatur werden zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nur vom Unterzeichner kontrolliert; (3) Jegliche Änderungen an der elektronischen Signatur nach der Unterzeichnung sind nachvollziehbar; (4) Jegliche Änderungen am Inhalt und an der Form der Datenmeldung nach der Unterzeichnung sind nachvollziehbar. Somit legt das Gesetz drei Standards für eine verlässliche elektronische Signatur fest: Exklusivität, Kontrolle und feststellbare Änderungen. Gleichzeitig bestimmt Artikel 16 des ESL: «Benötigen elektronische Signaturen eine Zertifizierung durch Dritte, sollten sich die Parteien an die gesetzlich etablierten Anbieter von elektronischen Zertifizierungsdiensten wenden, um Zertifizierungsdienste in Anspruch zu nehmen.»

Im Fall Zhongwei Company gegen Zhang Junying, Aktenzeichen (2018) Yu 0103 Min Chu 12194, unterzeichneten die Chongqing Fumin Bank und Zhang Junying den persönlichen Kreditvertrag online unter Verwendung einer elektronischen Signatur auf der Website der Shenzhen Fadada Network Technology Co., Ltd. Vor Gericht legte Fadada einen Zertifizierungsbericht über den Unterzeichnungsprozess vor und stellte klar, dass die digitalen Signaturen aller Parteien beim Zustandekommen des E-Kreditvertrags authentisch und unveränderbar waren. Fadada reichte zudem die Dienstleistungsvereinbarung für digitale Zertifikate ein, um zu beweisen, dass das Unternehmen das Recht hatte, die digitalen Zertifikatsprodukte der Shenzhen CA Company zu nutzen – dem vom Ministerium für Industrie und Informationstechnik der Volksrepublik China zugelassenen Anbieter von elektronischen Authentifizierungsdiensten. Fadada erhielt ausserdem die von der staatlichen Passwortverwaltung (State Password Administration) ausgestellte Passwortlizenz für die Nutzung elektronischer Authentifizierungsdienste und hatte das Recht, kommerzielle Passwörter in seinem elektronischen Authentifizierungssystem zu verwenden. Diese Beweiskette reichte aus, um zu beweisen, dass der persönliche Kreditvertrag zwischen der Chongqing Fumin Bank und Zhang Junying authentisch war. Das Gericht vertrat daher die Auffassung, dass der persönliche Kreditvertrag dem wahren Willen beider Parteien entsprach und, da sein Inhalt nicht gegen Gesetze oder Vorschriften verstiess, gültig sei.

Dementsprechend können Parteien, die eine zertifizierte elektronische Signatur verwendet haben, vom Zertifizierungsdienstleister einen Zertifizierungsbericht über den Unterzeichnungsprozess anfordern. Das Gleiche gilt für Qualifikationsdokumente, um die Qualifikation des Zertifizierungsdienstleisters im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nachzuweisen. Die Partei, die sich auf die Gültigkeit einer Signatur beruft, ohne eine zertifizierte elektronische Signatur verwendet zu haben, trifft jedoch eine erheblich schwerere Beweislast. Sie muss sicherstellen, dass sie über die notwendigen Voraussetzungen zur Speicherung und Vorlage der elektronischen Signatur verfügt, und muss eine Reihe von unterstützenden Beweismitteln vorlegen.

Der schnellste und effizienteste Weg zu einer verlässlichen elektronischen Signatur ist daher die Unterzeichnung des entsprechenden elektronischen Vertrags über eine qualifizierte Plattform für elektronische Zertifizierungsdienste eines Drittanbieters. Auf dem chinesischen Festland gibt es Dutzende von Anbietern elektronischer Zertifizierungsdienste, die vom Ministerium für Industrie und Informationstechnik zugelassen sind. Darüber hinaus nutzen viele Plattformen die Qualifikationen dieser Anbieter zur Unterzeichnung elektronischer Verträge. Die Unterzeichnung eines elektronischen Vertrags war noch nie so einfach, schnell und kostengünstig wie heute.

Nachweis der Verlässlichkeit elektronischer Signaturen

Gemäss den Bestimmungen von Artikel 91 der Auslegung des Obersten Volksgerichts zur Anwendung des «Zivilprozessrechts der Volksrepublik China» trägt die Partei, die das Bestehen eines Rechtsverhältnisses behauptet, die Beweislast für die grundlegenden Tatsachen, die das Rechtsverhältnis begründen. Daher trägt die Partei, die das Zustandekommen eines elektronischen Vertrags behauptet, die Beweislast für die Authentizität der elektronischen Signatur.

Hinsichtlich der Durchsetzbarkeit stehen elektronische Verträge und Papierverträge auf einer Stufe. Das Zustandekommen eines Papiervertrags erfordert, dass bestimmte berechtigte Parteien dessen spezifischen Inhalt bestätigen. Das Gleiche gilt für elektronische Verträge. Dies spiegelt sich auch in den drei Merkmalen verlässlicher elektronischer Signaturen wider: Die Exklusivität der bei der Unterzeichnung der elektronischen Signatur erzeugten Daten bestimmt die spezifischen berechtigten Parteien. Ebenso bestimmt die Feststellbarkeit von Änderungen an der Datenmeldung nach der Unterzeichnung den Vertragsinhalt. Solange diese Merkmale verlässlicher elektronischer Signaturen nachgewiesen sind, ist auch das Entstehen des Vertragsverhältnisses nachgewiesen.

Reicht dieser Beweis nicht aus, hat die Rechtspraxis auch Hilfskriterien herausgebildet, darunter Grundsätze des persönlichen Verhaltens, die Regeln der Beweiskette und die Regeln der tatsächlichen Erfüllung.

Die Regeln des persönlichen Verhaltens besagen, dass eine Transaktion im elektronischen Geschäftsverkehr als vom Passworthalter vorgenommen gilt, solange ein Bediener ein Passwort zur Durchführung der Transaktion verwendet. Die Logik dahinter ist, dass Inhaber von Transaktionspasswörtern strengen Aufbewahrungs- und Geheimhaltungspflichten unterliegen. Durch ein elektronisches Handelssystem verursachte Passwortlecks sind unwahrscheinlich. In Situationen, in denen das Sicherheitsniveau des Transaktionssystems zu niedrig ist und es gehackt wird, oder wenn das Passwort des Inhabers gestohlen und rechtzeitig gemeldet wurde, finden die Regeln des persönlichen Verhaltens selbstverständlich keine Anwendung.

Hinsichtlich der Beweiskette sollten die Parteien in Fällen, in denen die direkten Beweise nicht ausreichen, so viele indirekte Beweise wie möglich vorlegen. Dazu gehören verschiedene im Internet und auf Servern gespeicherte Bedienungsspuren, die eine Kette ineinandergreifender Beweismittel bilden.

Schliesslich sind die Regeln der tatsächlichen Erfüllung in Artikel 37 des Vertragsrechts vorgesehen. Dies ist ein Mittel zur Bestimmung von Pflichten auf der Grundlage von Handlungen, die die Parteien nach dem Abschluss eines Vertrags, aber vor dessen Unterzeichnung oder Abstempelung vorgenommen haben.

In Fällen, in denen die Verlässlichkeit der elektronischen Signatur in Frage steht, bietet der Hinweis darauf, was die Parteien im Hinblick auf die Erfüllung der Vertragsbedingungen getan haben, weitere Beweismittel für das Zustandekommen eines Vertrags.

Das Ende der Tinte

Mit dem Heranreifen der On-Demand-Internetbranche, die durch Smartphones und Tablets angetrieben wird, werden Papierdokumente (die obendrein umweltschädlich sind) nach und nach durch elektronische Verträge ersetzt. Die geschickte Anwendung dieser Technologie wird uns besser auf das Leben in der Zukunft vorbereiten und anpassungsfähiger machen.

Zhu Yaolong ist Senior Partner der Kanzlei Zhongyin Law Firm (Shenzhen). Lu Hang ist Paralegal der Kanzlei Zhongyin Law Firm (Shenzhen).

Bild: Pixabay.