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Chiles mangelnder Schutz für Verhandlungsparteien muss ein Ende haben

20. März 2021

Wenn wir über die Verhandlungskultur in Chile sprechen, müssen wir zunächst verstehen, dass es sich hierbei um einen diffusen und gewissermassen unvollständigen Bereich unseres Rechtssystems handelt. Die Parteien eines Vertrags oder einer Transaktion müssen unter Umständen eine grosse Menge an Informationen austauschen oder mehrere Verfahren durchlaufen, um eine rechtliche und verbindliche Vereinbarung zu erzielen.

Eine Vereinbarung, die Rechte und Pflichten begründet, erzeugt das sogenannte Einverständnis, das nach chilenischem Recht erst dann als entstanden gilt, wenn eine der Parteien ein Angebot der anderen annimmt. Trotz bestehender Regelungen auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches aus dem 19. Jahrhundert ist der genaue Zeitpunkt des Zustandekommens des Einverständnisses nach wie vor unklar. Dies verdeutlicht, wie komplex die Phase des Verhandlungsabschlusses trotz gesetzlicher Regelungen sowie einer umfangreichen Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema sein kann.

Wie sind die Verhandlungen, die es den Parteien ermöglichen, ein Einverständnis zu erzielen und einen Vertrag zu schliessen, heute in Chile geregelt? Die Gesetzgebung hat diese Phase einer Vertragsbeziehung nicht ausdrücklich geregelt. Seit über einem Jahrhundert gewährten chilenische Gerichte der Partei, die ein berechtigtes und legitimes Interesse am Zustandekommen eines Vertrags hatte, keinen Schutz gegenüber einer Gegenpartei, die Verhandlungen einseitig und willkürlich abbrechen könnte. Es galt die Standardannahme, dass mangels Zustandekommens des Einverständnisses der beteiligten Parteien keine Verpflichtung bestand, den durch den Abbruch der Verhandlungen entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die vorvertragliche Haftung wurde jedoch im Laufe des 20. Jahrhunderts in Nachfolge der Juristen von Ihering und Fagella als Rechtsfigur mühsam entwickelt. So erkannten die chilenischen Gerichte in einem Urteil aus dem Jahr 1996 die Pflicht zum Ersatz von Schäden an, die aufgrund von Verhandlungen vor dem Abschluss eines Vertrags entstanden sind. Dieser Präzedenzfall wurde seither vom Obersten Gerichtshof mehrfach herangezogen, um zu argumentieren, dass die in der Phase der Vorverhandlungen entstehende Haftung über das Statut der aquilischen oder ausservertraglichen Haftung analysiert und geregelt werden sollte, die derzeit keine vertragliche Beziehung zwischen den an den Verhandlungen beteiligten Parteien bietet.

Obwohl es in dieser Hinsicht noch keine klare Gesetzgebung gibt, wurden gewissermassen Definitionen gesucht. Die meisten Entwürfe stimmen gewöhnlich darin überein, dass in der Vorbereitungsphase oder bei den Vorverhandlungen vor Vertragsabschluss ein potenzieller Schaden entstehen kann. Andererseits definieren chilenische Gerichte dies, ohne es in eine spezifische Rechtsnorm einzuordnen, üblicherweise als «dasjenige, das sich aus der kaufmännischen Billigkeit ergibt und dazu verpflichtet, die Schäden zu ersetzen, die durch das Vertrauen in das Zustandekommen des Vertrags entstanden sind». Diese Definition kann eine eingehendere Analyse stützen. In diesem Sinne zeigt die Tatsache, dass die Rechtsprechung Begriffe wie «Billigkeit» oder «Vertrauen» verwendet, das Bestehen eines Rechtsinstituts, das unser Rechtssystem insbesondere im Hinblick auf Verträge durchdringt – nämlich den guten Glauben zwischen den Vertragsparteien.

Dieses Institut mit eminent ethischem Inhalt hat mehrfach die Verpflichtung begründet, für in Verhandlungen verursachte Schäden einzustehen. Daher erzeugen die Parteien in dieser Vorphase die berechtigte Erwartung, den endgültigen Vertrag abzuschliessen. Dies bedeutet, dass ihnen aufgrund ihres Verhaltens und ihrer Kommunikation verschiedene Aufwendungen entstehen, wie beispielsweise für Rechtsberatung, Verwaltungskosten, Finanzprognosen und so weiter. Tritt eine der Parteien plötzlich aus dem Vorverhandlungsprozess zurück, verwandeln sich all diese Kosten in Verluste für die andere Partei.

Nach chilenischem Recht kann die Beilegung eines Streitfalls, der während der Verhandlungsphase eines Vertrags entstanden ist, daher gewissermassen positive wie negative Komplikationen mit sich bringen, die vor Aufnahme von Gesprächen eingehend bedacht werden sollten. Positiv ist zu vermerken, dass chilenische Gerichte eine zunehmende Akzeptanz von Schadensersatz für vorvertragliche Haftung zeigen, die eng mit dem vorausgesetzten guten Glauben zwischen den Vertragsparteien verknüpft ist. Diese «neue» Haftung ist jedoch nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Dies bedeutet, dass ein potenzieller Rechtsstreit im Wesentlichen auf den verschiedenen Tatsachen beruhen wird, die sich während der Verhandlungen ergeben haben, und darauf, ob diese ausreichten, um berechtigtes Vertrauen zwischen den Verhandlungsparteien zu erzeugen. In der Praxis kann dies äusserst schwierig sein, wenn beide Parteien unverbindliche Verhandlungspunkte in mehreren Memos und Dokumenten festgehalten haben.

Die Regelung von Verhandlungen in Chile sowie der in dieser Phase gewahrte rechtliche Schutz sind somit ein fruchtbares Feld für Forschung sowie doktrinäre und judikative Entwicklung. Dies wurde auch von zeitgenössischen Autoren angemerkt, die in dieser Hinsicht die neuesten weltweiten Standards umsetzen möchten. In der Zwischenzeit führt das Fehlen einer systematischen gesetzlichen Regelung zu einer mangelnden Rechtssicherheit für Einzelpersonen, die jederzeit und durch geeignete Mechanismen gegen mögliche Schäden geschützt werden möchten, die durch erfolglose Verhandlungen entstehen.

Foto von lovelypeace, Canva.come