Arb-Med-Arb: Sparen Sie Zeit und Geld bei internationalen Handels- und Immaterialgüter-Schiedsverfahren
10. September 2021
Laut der International Arbitration Survey 2019 der Queen Mary University of London waren Zeit und Geld die Haupteinwände gegen Schiedsverfahren bei Streitigkeiten im Bauwesen mit Streitwerten unter 10 Millionen US-Dollar. Die Befragten hielten Schiedsverfahren für zu kostspielig und zeitaufwendig und sahen darin ein Hindernis für den Zugang zum Recht sowie eine faire Beilegung des Streitfalls. Kann man gegen diesen Zustand etwas unternehmen? Die Antwort lautet eindeutig Ja: Das sogenannte Arb-Med-Arb-Verfahren (Arbitration-Mediation-Arbitration) kann die Dauer eines Schiedsverfahrens, insbesondere bei Streitigkeiten im internationalen Handels- oder Immaterialgüterrecht, verkürzen und dadurch Kosten sparen. Diese Praxis ist jedoch weder weit bekannt noch weit verbreitet. An dieser Stelle möchte ich Abhilfe schaffen und aufzeigen, welche wesentlichen Schritte unternommen werden sollten, um diese zeitsparende Methode zu popularisieren.
Arb-Med-Arb bedeutet, dass eine laufende Streitigkeit im Schiedsverfahren – ob institutionell oder ad hoc geführten – mitten im Verfahren von der Schiedsgerichtsbarkeit in eine Mediation überführt wird. Führt die Mediation innerhalb eines vereinbarten Zeitraums nicht zu einem Vergleich, kehrt die Streitigkeit in das Schiedsverfahren zurück. Dieser Prozess erweckt den Eindruck, dass er einem laufenden Schiedsverfahren zusätzliche Zeit und Kosten aufbürdet. Da das Erreichen eines Vergleichs im Wege der Mediation jedoch viel schneller geht als der Abschluss eines Schiedsverfahrens, sparen viele dieser Fälle erhebliche Mengen an Zeit und Geld.
Arb-Med-Arb eignet sich möglicherweise nicht für grosse, komplexe Fälle mit vielen Beweismitteln und zahlreichen Zeugen. Es dürfte sich jedoch für kleinere Fälle eignen oder selbst für grössere Fälle, bei denen die Streitfragen klar abgegrenzt und den Parteien bekannt sind. Es könnte auch Fällen zugutekommen, bei denen die Parteien ein gegenseitiges Interesse daran haben, eine längerfristige Fortbestehung ihrer Beziehung zu wahren.
Im Gegensatz zu Med-Arb (Mediation-Arbitration), das häufig vorkommt, wenn die Schiedsvereinbarung eine Stufenklausel enthält, die die Parteien verpflichtet, vor Beginn des Schiedsverfahrens Verhandlungen oder eine Mediation durchzuführen, gibt es in Schiedsvereinbarungen fast nie Arb-Med-Arb-Klauseln. Das bedeutet, dass das Verfahren im Rahmen eines institutionellen Schiedsverfahrens vom Schiedsgericht, den Parteivertretern oder der Institution eingeleitet werden muss. Anders als eine obligatorische Med-Arb-Klausel kann es jedoch nicht gerichtlich durchgesetzt werden, da der Prozess völlig freiwillig ist.
Die ersten Fragen lauten daher, wer den Prozess zur Überführung einer Streitigkeit aus dem Schiedsverfahren in die Mediation einleiten wird und wann dieser Prozess stattfinden wird. Um dies zu beantworten, müssen wir uns zunächst fünf Hindernisse ansehen, die diesem Prozess im Wege stehen. Das erste ist die Trägheit. Wenn ein Schiedsverfahren bereits begonnen hat und die Parteien ihre erste Verfahrenskonferenz abgehalten und sich auf den Zeitplan für das Schiedsverfahren geeinigt haben, werden sie in vielen Fällen die Fristen für die Einreichung von Schriftsätzen oder Memoria und sogar die Termine für die mündliche Verhandlung vereinbart haben. Die Parteien, die Parteivertreter und das Schiedsgericht haben diese Termine in ihren Kalendern fixiert und sind wenig geneigt, davon abzuweichen. Zweitens besteht der inhärente Glaube aller Beteiligten am Schiedsverfahren, bereits auf dem richtigen Weg zu sein und den Prozess vollständig unter Kontrolle zu haben. Drittens kann die Aussicht, die Streitigkeit in eine Mediation zu überführen, für die Parteivertreter und das Schiedsgericht einen Kontrollverlust über das Verfahren bedeuten, selbst wenn dies tatsächlich im besten Interesse der Parteien läge. Viertens kommt es zu einem Einnahmenverlust für die Parteivertreter und das Schiedsgericht, wenn die Streitigkeit früher beigelegt wird, als wenn sie ihren vereinbarten Verlauf bis zur mündlichen Verhandlung und zum Erlass eines Schiedsspruchs genommen hätte. Fünftens ist unklar, wer den Prozess wann einleiten wird.
Wie man Arb-Med-Arb attraktiv macht
Der erste Weg, Arb-Med-Arb attraktiv zu gestalten, besteht darin, die Parteien, die Parteivertreter und das Schiedsgericht zu Beginn des Schiedsverfahrens zu gewinnen. Überzeugen Sie sie davon, dass es im Interesse der Zeit- und Ressourceneinsparung ratsam sein kann, die Streitigkeit während des Schiedsverfahrens von der Schiedsgerichtsbarkeit in die Mediation zu verlagern. Der einfachste Weg dazu führt über die Schiedsinstitution, die das Schiedsverfahren in der Anfangsphase steuert. In der Tat wäre es nützlich, wenn Schiedsinstitutionen diesen Arb-Med-Arb-Weg in ihre Regeln oder Verfahrensordnungen für die Durchführung von Schiedsverfahren einbauen würden. Dies würde den Parteivertretern und dem Schiedsgericht die Pflicht auferlegen, eine Überführung der Streitigkeit in die Mediation zu prüfen, sofern dies das Streitbeilegungsverfahren verkürzen würde. Tatsächlich hat das International Centre for Dispute Resolution (ICDR) in seinen International Arbitration Rules am 1. März 2021 mit der Einführung von Artikel 6 eine solche Massnahme geschaffen. Diese begrüssenswerte Änderung sieht vor, dass
vorbehaltlich (a) einer abweichenden Vereinbarung der Parteien oder (b) des Rechts jeder Partei, sich gegen eine Teilnahme an der Mediation zu entscheiden, die Parteien ihren Streitfall gemäss den International Mediation Rules des ICDR parallel zum Schiedsverfahren mediieren müssen.
Beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Opt-out-Verfahren handelt und zudem vorausgesetzt wird, dass die Mediation parallel zum Schiedsverfahren durchgeführt wird.
Zweitens stellt sich die Frage, wann ein Wechsel vom Schiedsverfahren zur Mediation stattfinden sollte. Eine Mediation beginnt oft zu Beginn eines Schiedsverfahrens, aber wenn Sie mich fragen, ist dies oft zu früh. Die Parteien und ihre Vertretungen zögern möglicherweise in diesem Stadium, Vergleichsvorschläge in Betracht zu ziehen, da viele Tatsachen und Streitfragen noch unklar oder unbekannt sein können. Ich schlage vor, dass ein Mediationsvergleich eher möglich ist, wenn die Parteien Schriftsätze oder Memoria ausgetauscht haben und möglicherweise eine erste Runde der Offenlegung oder Beweisbeschaffung stattgefunden hat. Sobald allen Parteien alle Tatsachen und Streitfragen bekannt sind und alle für den Vergleich relevanten Dokumente vorliegen, kann die Mediation in Gang kommen.
Drittens braucht es einen Mechanismus für eine rasche Auswahl von Mediatoren. Selbstverständlich müssen diese unabhängig und unparteiisch sein und dürfen in keiner Verbindung zum Schiedsgericht stehen. Singapur verfügt mit dem Singapore International Mediation Centre (SIMC) über eine unabhängige Mediationsinstitution mit Sitz in den Maxwell Chambers, wo auch das Singapore International Arbitration Centre (SIAC) ansässig ist. Das SIAC kann eine Streitigkeit problemlos an das SIMC verweisen und so die schnelle Auswahl eines unabhängigen Mediators ermöglichen. Das ICDR verfügt ausserdem über neu verabschiedete International Mediation Rules sowie ein Verzeichnis erfahrener Mediatoren.
Viertens sollte die Mediation zeitlich begrenzt sein, wenn sie nicht parallel zum Schiedsverfahren, sondern erst später im Schiedsprozess beginnt. Beschränken Sie diese auf höchstens einige Wochen; wird innerhalb dieses Zeitraums kein Vergleich erzielt, kehrt die Streitigkeit in das Schiedsverfahren zurück. Ein Zeitfenster dieser überschaubaren Grösse dürfte den Parteivertretern und dem Schiedsgericht die Beruhigung geben, dass sie die Kontrolle über den Fall nicht verlieren, es sei denn, es wird eine schnelle Einigung gefunden.
Ein Argument dafür, die Mediation zeitgleich mit dem Schiedsverfahren zu beginnen, ist, dass der Mediator das Schiedsverfahren begleiten kann. Wenn die Parteien in die Mediationsphase eintreten, versteht der Mediator daher bereits die Streitpunkte und die Positionen der Parteien. Der Nachteil sind die zusätzlichen Kosten für einen Mediator, der möglicherweise nie benötigt wird, wenn die Mediationsphase nicht erreicht wird.
Wenn die Streitigkeit im Schiedsverfahren beginnt und durch Mediation beigelegt wird, kann der Vergleich dem Schiedsgericht zur Aufnahme in den Schluss-Schiedsspruch vorgelegt werden. Auf diese Weise würde er vom New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung profitieren. Obwohl das Übereinkommen von Singapur über die Mediation, das die grenzüberschreitende Vollstreckung von Mediationsvergleichen regelt, im September 2020 in Kraft getreten ist, haben es nur wenige Staaten ratifiziert. Das New Yorker Übereinkommen ist sechzig Jahre alt und von über einhundertfünfzig Staaten ratifiziert. Die Vorteile, Mediationsvergleiche in einen abschliessenden Schiedsspruch aufzunehmen, anstatt sich auf das Übereinkommen von Singapur über die Mediation zu verlassen, bringen somit erhebliche Vorteile mit sich.
Als Mittel der Streitbeilegung erfreut sich das Schiedsverfahren grosser Beliebtheit, insbesondere bei internationalen Handelsstreitigkeiten und zunehmend auch bei internationalen Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten. Es bietet Vertraulichkeit, Autonomie für die Parteien und die Möglichkeit, Schiedsrichter mit Fachwissen in den betreffenden Themengebieten auszuwählen. Unter potenziellen Kunden ist jedoch eine wachsende Aversion gegen Schiedsverfahren zu beobachten, da sie durch die relativ hohen Kosten abgeschreckt werden. Arb-Med-Arb kann in geeigneten Fällen Einsparungen bieten. Während dieses flexible Verfahren, eine Streitigkeit mitten im Schiedsverfahren in eine Mediation zu überführen, noch relativ unbekannt ist, werden die hier beschriebenen Schritte dazu beitragen, dieses Verfahren im Mainstream zu etablieren. Dies sollte den Nutzern von Schiedsverfahren zugutekommen und das Schiedsverfahren zu einer nützlicheren Methode der Streitbeilegung für internationale Handelsstreitigkeiten und internationale Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten machen.


