Hat sich China zu einem führenden Schützer von IP-Rechten und Geschäftsgeheimnissen entwickelt?
25. Februar 2021
Was auch immer Sie bisher über Urheberrechtsschutz, geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse in China gedacht haben: Machen Sie sich auf eine neue Realität gefasst. In den letzten Jahren hat die chinesische Regierung eine wachsende Zahl von Verpflichtungen zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum eingegangen. Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde gestärkt. Chinas Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sieht strengere Geldstrafen bei Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen durch Verwaltungsbehörden vor. Die Strafgesetze haben die Hürde für strafrechtliche Ermittlungen gesenkt. Damit Rechteinhaber eine Schadenersatzklage gegen Verletzer erheben können, wurden vom obersten Gericht kürzlich detaillierte Rechtsvorschriften erlassen, um die Beweislast für die Rechteinhaber zu verringern. Aufgrund der Vorhersehbarkeit von Klageverfahren und klarerer Gerichtsregeln werden in den kommenden Jahren hoffentlich immer mehr Fälle von Geschäftsgeheimnisverletzungen in China vor Gericht verhandelt.
Am 11. September 2020 veröffentlichte das Oberste Volksgericht der Volksrepublik China (SPC) eine gerichtliche Interpretation, in der die Regeln für die Verhandlung und Entscheidung von Zivilstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen detailliert geregelt werden. Fast gleichzeitig erliess das SPC zusammen mit der Obersten Volksstaatsanwaltschaft (SPP), der höchsten Staatsanwaltschaft Chinas, am 13. September eine Interpretation bezüglich der Anwendung von Gesetzen bei Strafsachen mit Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum. Diese beiden gerichtlichen Interpretationen waren die aktualisierten und einflussreichsten Regeln des obersten Gerichts zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in China. Sie sind ein deutliches Zeichen dafür, dass der gerichtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen intensiviert wird. Könnte dies der Beginn Chinas als wahrer Verfechter von Rechten an geistigem Eigentum sein?
Überblick über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in China
Bereits 1993 erliess Chinas höchstes Gesetzgebungsorgan das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das eine Klausel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen enthält. Dieses Gesetz sah jedoch nur leichte Bestrafungen für Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen vor, und zwar in Form einer Geldstrafe für den Verletzer von 10'000 bis 200'000 RMB (ca. 1'600 bis 31'000 USD). Dies war das erste Mal, dass ein chinesisches Gesetz eine gesetzliche Regelung für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorsah. Vier Jahre später legte das Strafgesetzbuch der VR China von 1997 fest, dass eine schwere Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, die dem Rechteinhaber einen schweren Verlust zufügt, als Straftat geahndet werden kann. Theoretisch waren die Opfer von Entwendungen von Geschäftsgeheimnissen berechtigt, Ansprüche gegen die Verletzer geltend zu machen. In der Realität gelangten solche Streitigkeiten jedoch aufgrund der Knappheit und Kürze der Rechtsvorschriften selten vor Gericht.
Im Jahr 2007 erliess das SPC eine gerichtliche Interpretation bezüglich der Anwendung von Gesetzen in Zivilsachen im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb (die "Judikative Interpretation zum unlauteren Wettbewerb von 2007"). Sie enthielt mehrere Klauseln, die zu Zivilstreitigkeiten im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen beitrugen, und deckte Themen wie die Tatbestandsmerkmale von Geschäftsgeheimnissen, die Definition von Vertraulichkeitsmassnahmen, die Verteidigung gegen Verletzungsvorwürfe, die Beweislast und die Rechtsbehelfe bei Verletzungen ab. Diese gerichtliche Interpretation stellte einen grossen Schritt nach vorne für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen dar, erwies sich jedoch bei der Anwendung auf reale Fälle immer noch als etwas ungenau. In den Folgejahren erliessen daher mehrere Hohe Volksgerichte auf Provinzebene, insbesondere in Ostchina, in Verbindung mit ihren eigenen Erfahrungen aus der Anwendung dieser gerichtlichen Interpretation ihre eigenen detaillierten Richtlinien für die Verhandlung und Entscheidung von Fällen von Geschäftsgeheimnisverletzungen. Im Jahr 2010 legte die SPP zusammen mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit (MPS) die Kriterien für die Ermittlung einer mutmasslichen Straftat der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen fest, wobei ein finanzieller Verlust des Rechteinhabers oder ein Gewinn des mutmasslichen Verletzers von 500'000 RMB als Mindestschwelle für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen festgelegt wurde.
Aufgrund der komplexen Natur von Fällen von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere der Schwierigkeiten mit technischen vertraulichen Informationen, ist es für einen Rechteinhaber nicht einfach, seiner Klage zum Erfolg zu verhelfen, geschweige denn strafrechtliche Sanktionen gegen den Verletzer durchzusetzen. Die von der Staatsanwaltschaft Shanghai veröffentlichten Statistiken zeigten, dass von 2010 bis 2020 die Anklagen wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nur langsam zunahmen. Gemäss den vom SPC veröffentlichten Jahresstatistiken lagen die Schuldsprüche aller Gerichte auf dem chinesischen Festland in diesen zehn Jahren von 2011 bis 2019 jährlich zwischen 30 und 50.
Kürzlich intensivierter Schutz für Geschäftsgeheimnisse
In den letzten Jahren wurde mit immer mehr Verpflichtungen der chinesischen Regierung zur Stärkung des Schutzes von Rechten an geistigem Eigentum auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstärkt und die Strafen für Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen wurden strenger. Im November 2017 änderte Chinas oberster Gesetzgeber das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb von 1993, formulierte die Klausel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen präzise neu und verhängte strengere Strafen für Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen. Die Mindestgeldstrafe wurde auf 100'000 RMB erhöht bzw. bei schweren Verletzungen auf bis zu 3 Millionen RMB. In einer Änderung im April 2019 erhöhte Chinas oberster Gesetzgeber die Obergrenze für Geldstrafen erneut auf 5 Millionen RMB.
Um diese neue Änderung umgehend umzusetzen, entwarf das SPC eine spezialisierte und umfassende gerichtliche Interpretation für Fälle im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen. In einer früheren Stellungnahme vom April 2020 zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum bekundete das SPC seinen Entschluss, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen konsequent zu stärken, die Last der Rechteinhaber bei der Inanspruchnahme gerichtlichen Schutzes zu verringern, die Entschädigungssumme effektiv zu erhöhen, mehr technische Ermittlungsexperten einzubinden und kriminelle Aktivitäten streng zu bestrafen.
Am 11. September 2020 wurde vom SPC offiziell eine spezialisierte gerichtliche Interpretation für die Verhandlung und Entscheidung von Zivilsachen im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen veröffentlicht (die "Geschäftsgeheimnis-Interpretation"), die sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht weit mehr Klauseln enthält und einen breiteren Anwendungsbereich hat als die Judikative Interpretation zum unlauteren Wettbewerb von 2007. Unterdessen erliessen SPC und SPP gemeinsam eine gerichtliche Interpretation bezüglich der Handhabung von Strafsachen zu Rechten an geistigem Eigentum, die einen niedrigeren Schwellenwert für den finanziellen Verlust oder Gewinn bei Geschäftsgeheimnisdelikten festlegte und von bisher 500'000 RMB auf aktuell 300'000 RMB gesenkt wurde. Dementsprechend änderten SPP und MPS einige Tage später gemeinsam ihre bisherige Richtlinie für strafrechtliche Ermittlungen und senkten den Mindestbetrag für strafrechtliche Ermittlungen bei Geschäftsgeheimnissen.
Zivilsachen: Klarere und einfachere Regeln für Ansprüche wegen unbefugter Aneignung
Die Geschäftsgeheimnis-Interpretation ist ein umfassendes Dokument, das darauf abzielt, eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit Zivilstreitigkeiten über Geschäftsgeheimnisse zu regeln, wie z. B. Bestandteile eines Geschäftsgeheimnisses, verschiedene Arten der unbefugten Aneignung, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Vergleich zwischen angeblich verletzenden Informationen und Geschäftsgeheimnissen, Verteidigung gegen Verletzungsvorwürfe und so weiter. Aus verfahrensrechtlicher Sicht regelt diese Interpretation Fragen wie Massnahmen zur Vermögenssicherung, einstweilige Verfügungen gegen die angeblichen Verletzungen, Rückgabe oder Vernichtung von Trägern von Geschäftsgeheimnissen sowie die Abstimmung zwischen dem Zivilverfahren und dem Strafverfahren für eine einzelne Verletzungshandlung.
Insbesondere stellt die Geschäftsgeheimnis-Interpretation klar, dass die Entschädigung für den geschädigten Rechteinhaber auf der Grundlage des tatsächlich erlittenen Schadens festgelegt werden kann. Falls der tatsächliche Schaden nicht berechnet werden kann, kann der vom Verletzer erzielte finanzielle Gewinn herangezogen werden. Wenn weder der tatsächliche Schaden des Rechteinhabers noch der finanzielle Gewinn des Verletzers bestimmt werden können, kann das Gericht eine Entschädigung unter 3 Millionen RMB entsprechend den Umständen der Verletzungen zusprechen. In diesem Prozess kann die Lizenzgebühr für das Geschäftsgeheimnis als Referenz dienen. Falls das Geschäftsgeheimnis durch den Verletzer öffentlich bekannt gemacht wurde, sind bei der Beurteilung des dem Rechteinhaber entstandenen Schadens der kommerzielle Wert des Geschäftsgeheimnisses einschliesslich der F&E-Kosten, der aus seiner Nutzung gezogene Nutzen, erwartete Gewinne und die Dauer des Wettbewerbsvorteils Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Diese neue Interpretation enthält jedoch keine Strafentschädigung (Punitive Damages), da das SPC noch an Spezialregeln für dieses Thema arbeitet.
Was die Beweislast betrifft, so entlastet die Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb von 2019 durch Chinas obersten Gesetzgeber die Rechteinhaber. Sie legt fest, dass, wenn der Rechteinhaber Prima-facie-Beweise vorlegt, die angemessen darauf hinweisen, dass der Beklagte Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen des Rechteinhabers hat und dass die betreffenden Informationen im Wesentlichen mit diesen Geschäftsgeheimnissen identisch sind, der Beklagte verpflichtet ist, Gegenbeweise vorzulegen, um nachzuweisen, dass er keine verletzenden Handlungen bezüglich der Geschäftsgeheimnisse des Rechteinhabers begangen hat. Andernfalls gilt der Beklagte als Verletzer und haftet gegenüber dem Rechteinhaber.
Um sekundäre Leaks von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren zu vermeiden, legt die Geschäftsgeheimnis-Interpretation ein Vertraulichkeitsverfahren im Rechtsstreit fest. Wenn eine Partei des Falls oder ein nicht am Verfahren beteiligter Dritter das Gericht ersucht, Vertraulichkeitsmassnahmen für die in den Fall eingebrachten Beweismittel zu ergreifen, sollte das Gericht notwendige Massnahmen ergreifen, um solche Informationen im Verfahren der Vermögenssicherung, des Beweisaustauschs und der Beweisprüfung, der Sachverständigenprüfung, der Gerichtsverhandlungen usw. vertraulich zu behandeln. Jede Partei, die die im Gerichtsverfahren erlangten oder erworbenen Geschäftsgeheimnisse offenlegt, nutzt oder anderen deren Nutzung gestattet, haftet für diese Verletzung.
Die Geschäftsgeheimnis-Interpretation führt die Judikative Interpretation zum unlauteren Wettbewerb von 2007 bezüglich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen fort und ändert diese ab. Für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleibt die Judikative Interpretation zum unlauteren Wettbewerb von 2007 selbstverständlich weiterhin gültig und anwendbar, ausser in den Abschnitten, die der Geschäftsgeheimnis-Interpretation widersprechen.
Strafrechtlicher Aspekt: Niedrigere Schwelle für strafrechtliche Sanktionen
Gemäss den 2010 von SPP und MPS erlassenen Regeln beträgt der Mindestbetrag für die strafrechtliche Ermittlung von Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen 500'000 RMB. Die Regeln machten jedoch keine weiteren Angaben darüber, wie die zuvor genannten Beträge zu bestimmen sind. Die jüngste gemeinsame Interpretation von SPC und SPP senkt den Mindestwert auf 300'000 RMB und enthält detailliertere Angaben zur Ermittlung des Werts.
Konkret gilt: Hat der Verletzer die Geschäftsgeheimnisse erlangt, sie aber nicht offengelegt, genutzt oder anderen deren Nutzung gestattet, kann der finanzielle Schaden des Rechteinhabers auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr berechnet werden. Hat der Verletzer solche Geschäftsgeheimnisse offengelegt, genutzt oder anderen deren Nutzung gestattet, kann der dem Rechteinhaber entstandene finanzielle Schaden auf der Grundlage seines verringerten Verkaufsgewinns oder angemessener Lizenzgebühren berechnet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Verletzt der Verletzer seine Vereinbarung mit dem Rechteinhaber oder dessen Vertraulichkeitsanforderungen, oder erwirbt, nutzt oder legt ein Dritter in Kenntnis der rechtswidrigen Erlangung der Geschäftsgeheimnisse diese weiterhin offen, kann der dem Rechteinhaber entstandene finanzielle Schaden auf der Grundlage seines verringerten Verkaufsgewinns bestimmt werden. Falls die Geschäftsgeheimnisse aufgrund der Verletzung öffentlich bekannt werden oder untergehen, kann der dem Rechteinhaber entstandene Schaden umfassend auf der Grundlage ihres kommerziellen Werts bestimmt werden, einschliesslich der für Forschung und Entwicklung aufgewendeten Kosten und der Gewinne, die aus ihrer Umsetzung erzielt werden könnten. Die vom Rechteinhaber zur Schadensminderung oder zur Wiederherstellung von Computersystemen usw. gezahlten Kosten oder Aufwendungen sind ebenfalls in den erlittenen Schaden einzubeziehen.
Falls der dem Rechteinhaber entstandene Schaden oder die vom Verletzer erzielten finanziellen Gewinne mehr als 2,5 Millionen RMB betragen, gilt die Straftat als besonders schwer und es kann eine Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren verhängt werden.
Die gemeinsame Interpretation enthält auch eine Klausel zur Vertraulichkeit in Strafverfahren. Beantragt eine Partei des Strafverfahrens oder ein nicht am Strafverfahren beteiligter Dritter, die mit dem Verfahren zusammenhängenden Informationen oder Beweismittel vertraulich zu behandeln, haben diese Beteiligten eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, deren Verletzung haftbar macht.
Fazit: Ein rechteinhaberfreundliches System
In den letzten Jahren hat die chinesische Regierung erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihr System zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum zu stärken. Auch die chinesischen Justizorgane ergreifen viele Massnahmen zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum, wie die Einrichtung eines spezialisierten Gerichtssystems für Streitigkeiten über geistiges Eigentum, die Einbindung technischer Ermittlungsstellen zur Teilnahme an Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum, die Vereinheitlichung der Kriterien für die Verhandlung und Entscheidung von Markenverletzungen, die Verhinderung des Missbrauchs von Rechten an geistigem Eigentum zur Vermeidung von Wettbewerbsbeschränkungen und den Erlass einheitlicher Beweisregeln für die Verhandlung von Fällen des geistigen Eigentums usw. Einige dieser Regeln sind auf Fälle von Geschäftsgeheimnissen anwendbar.
Die neu erlassenen Regeln für Streitigkeiten über Geschäftsgeheimnisse sind klarer und detaillierter als je zuvor. Sie können der Wirtschaftsgemeinschaft vorhersehbarere Erwartungen bringen, insbesondere jenen Rechteinhabern, deren Geschäftsgeheimnisse unbefugt angeeignet werden. Hoffentlich werden aufgrund dieser Vorhersehbarkeit des Ausgangs ihrer Gerichtsverfahren immer mehr Streitigkeiten über Geschäftsgeheimnisse vor chinesische Gerichte gebracht. Gleichzeitig, wie ein Sprecher des IP-Gerichts des SPC auf einer Pressekonferenz erklärte, können die detaillierten neuen Regeln der Wirtschaftsgemeinschaft auch als Leitfaden für den Aufbau eigener interner Systeme zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dienen.
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