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Covid könnte einen Krieg aller gegen alle offenbaren: Kann die europäische Einheit das bewältigen?

28. Februar 2021

Am 30. September 2020 hat die Europäische Kommission den Rechtsstaatsbericht 2020 veröffentlicht, der zusammengefasst werden kann in den Worten von Präsidentin von der Leyen: «Die Rechtsstaatlichkeit hilft, die Menschen vor der Herrschaft der Mächtigen zu schützen. Sie ist der Garant für unsere grundlegendsten alltäglichen Rechte und Freiheiten. Sie ermöglicht es uns, unsere Meinung zu äussern und durch eine freie Presse informiert zu werden.»
Ebenso hat das Parlament der Europäischen Union am 13. November 2020 eine Entschliessung zu den Auswirkungen der Covid-19-Massnahmen auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte verabschiedet.
Die Kernbotschaft beider Erklärungen ist eine Warnung an die Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten, die von der Union festgelegten Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit den Covid-19-Einschränkungen einzuhalten.
Die parlamentarische Entschliessung fordert die Regierungen der EU dringend auf, alle Einschränkungen der persönlichen Freiheiten zu überdenken und die langfristigen Auswirkungen des allgemeinen Lockdowns auf den Einzelnen abzuschätzen.
Es scheint jedoch, dass die meisten europäischen Länder solchen Aufrufen nicht die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt haben, die man hätte erwarten können.
Insbesondere die Situation in Italien ist dafür ein treffendes Beispiel. Das Land besteht aus rund 8'000 Gemeinden – grossen wie kleinen Städten –, in denen es während des längeren nationalen Lockdowns im vergangenen Jahr sehr strenge Einschränkungen gab, wonach die Menschen ihre Städte nicht verlassen durften, ohne Gefahr zu laufen, eine Zuwiderhandlung zu begehen, teils mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Regierung hatte zugesagt, dass im Anschluss an den Lockdown im Herbst 2020 ein weiterer Lockdown während der zweiwöchigen Weihnachtsfeiertage vermieden würde. Dennoch wurden an Weihnachten tatsächlich wieder strenge Einschränkungen eingeführt.
Solche Entscheide stützten sich nicht auf unwiderlegbare wissenschaftliche Erkenntnisse und basierten angeblich auf bestimmten Kriterien, die das Gesundheitsministerium zwar anerkannte, aber trotz wachsenden Drucks seitens Wissenschaftlern und Akademikern der Öffentlichkeit nicht zugänglich machte. 
Bereits im Oktober 2020 hat der Generalsekretär des Europarates Rom gewarnt, was die potenzielle Verletzung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger während der ersten Welle der Pandemie betrifft. In seinem Schreiben wies er darauf hin, dass es letztlich Sache des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei und nicht der italienischen Regierung, zu entscheiden, ob Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention während des Lockdowns verletzt wurde.
Abgesehen vom italienischen Fall muss darauf hingewiesen werden, dass so gut wie jedes Land in der Union seine eigene Politik verfolgt hat, ungeachtet der Prinzipien und Richtlinien der EU.
Dies steht in auffälligem Gegensatz zu dem, was alle europäischen Führungskräfte im Laufe der Jahre behauptet haben, indem sie europäischen Freiheiten Lippendienste erwiesen, während in Wirklichkeit jedes Land seinen eigenen Weg geht, wenn es hart auf hart kommt.
Die Pandemie hat offenbart, wie brüchig die eigentlichen Fundamente und Prinzipien der EU sind. Und sie hat damit die Bühne bereitet für das anarchische Jeder-gegen-jeden-Szenario, das Thomas Hobbes als «Krieg aller gegen alle» bezeichnete.
 
Foto von gerenme, Canva.