Was sich geändert hat
- Die Europäische Union hat die WTO über eine Schutzmassnahmenuntersuchung bezüglich der Importe bestimmter neuer Hybridfahrzeuge notifiziert (WTO-Dokument G/SG/N/6/EU/4).
- Die Europäische Kommission hat ausgefüllte Fragebogen von Herstellern, Verbänden, Importeuren und Händlern innerhalb von 21 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung angefordert.
- Interessierte Parteien haben ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union 21 Tage Zeit, schriftliche Beweismittel einzureichen oder eine Anhörung zu beantragen.
Die Europäische Union hat die Welthandelsorganisation (WTO) formell über die Einleitung einer Schutzmassnahmenuntersuchung betreffend die Importe bestimmter neuer Hybridfahrzeuge notifiziert. Die Untersuchung zielt darauf ab, festzustellen, ob gestiegene Importe dieser Produkte der einheimischen EU-Wirtschaft einen bedeutenden Schaden zufügen oder anzutun drohen. Nach den Regeln der WTO darf ein Mitgliedstaat vorübergehende Importbeschränkungen durch Schutzmassnahmen nur dann verhängen, wenn die Untersuchung ergibt, dass gestiegene Importe den einheimischen Herstellern einen bedeutenden Schaden zufügen oder anzutun drohen.
Diese Untersuchung betrifft ausführende Hersteller, Unionshersteller, Importeure, Händler, Wirtschaftsverbände und Vertretungen von Drittländern im Zusammenhang mit dem Sektor der Hybridfahrzeuge. Die Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit (Direktion G, Referat G5) dient als benannte Kontaktstelle für das Verfahren.
Um die erforderlichen Beweise zu sammeln, holt die Europäische Kommission Antworten auf Fragebogen von Herstellern, Herstellerverbänden, Importeuren und Händlern in der Union ein. Diese Fragebogen werden am Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Website der Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit (https://tron.trade.ec.europa.eu/investigations/ongoing) veröffentlicht. Ausgefüllte Fragebogen müssen der Kommission innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung übermittelt werden.
Darüber hinaus können alle interessierten Parteien — einschliesslich ausführender Hersteller, Importeure, Händler, ihrer Verbände und Vertretungen von Drittländern — innerhalb von 21 Tagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union schriftliche Stellungnahmen, Sachinformationen und dienliche Beweismittel in freier Form einreichen. Parteien, die eine Anhörung mit den Untersuchungsdiensten der Kommission anstreben, müssen innerhalb derselben Frist von 21 Tagen einen schriftlichen Antrag stellen. Einzelheiten der Notifikation sind unter der WTO-Dokumentenreferenz G/SG/N/6/EU/4 registriert.
Wer betroffen sein kann
Hersteller, Herstellerverbände, ausführende Hersteller, Importeure und Händler bestimmter neuer Hybridfahrzeuge sowie Vertretungen von Drittländern.
Grenzüberschreitender Kontext
Das Verfahren gilt im gesamten EU-Markt und betrifft direkt ausländische ausführende Hersteller und Handelsunternehmen, die Hybridfahrzeuge in die Europäische Union liefern.
Was als Nächstes zu prüfen ist
- Prüfen Sie das WTO-Dokument G/SG/N/6/EU/4 für detaillierte Angaben zur Notifikation.
- Beobachten Sie das Amtsblatt der Europäischen Union hinsichtlich des Veröffentlichungsdatums der offiziellen Bekanntmachung.
- Rufen Sie die Fragebogen unter https://tron.trade.ec.europa.eu/investigations/ongoing ab.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.