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Swiss Chinese Law Association — Genf

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Rechtsbeobachtung / Finanzen und Zahlungsverkehr

Erläutert Schweiz Regulatorische Leitlinien

FINMA erläutert Aufsichtsschwerpunkte und Risikoerwartungen für das Schweizer Asset und Wealth Management

FINMA-CEO Stefan Walter legte in einer Rede die Aufsichtsprioritäten, Risikoanalysen und regulatorischen Erwartungen der FINMA für den Schweizer Asset- und Wealth-Management-Sektor dar.

Was sich geändert hat

  • Die FINMA meldete zwischen 2023 und 2025 einen starken Anstieg der eskalierten Aufsichtsfälle bezüglich Vermögensverwaltern gemäss Artikel 17 FINIG.
  • Die Rede erläuterte Risikomuster, die in der Wegleitung der FINMA vom Juni 2026 bezüglich Eignungsmängeln und des Managements von Interessenkonflikten identifiziert wurden.
  • Die FINMA bekräftigte ihren geschäftsbereichsübergreifenden, risikobasierten und proportionalen Aufsichtsansatz, einschliesslich Instrumenten zur Früherkennung und des Kleinbankenregimes.

### Hintergrund und wirtschaftlicher Kontext

In einer Rede am Centro Studi Villa Negroni im Tessin am 15. Oktober 2026 präsentierte Stefan Walter, Chief Executive Officer der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), die ganzheitliche, geschäftsbereichsübergreifende Aufsichtsstrategie der Behörde für den Schweizer Asset- und Wealth-Management-Sektor. Das Asset und Wealth Management stellt eine Kernsäule des Schweizer Finanzplatzes dar. Ende 2025 betreuten Banken und Wertpapierhäuser in der Schweiz Kundenvermögen von rund 2'500 Milliarden CHF im Rahmen von Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsmandaten, was fast 43 Prozent der aktiv betreuten Anlagewerte im ganzen Land entspricht. Das grenzüberschreitende Geschäft bleibt für diesen Sektor von zentraler Bedeutung: Fast die Hälfte der aktiv betreuten Anlagewerte stammt aus dem Ausland, darunter knapp 370 Milliarden CHF, die von Schweizer Banken für Privatkunden verwaltet werden.

Im Kanton Tessin – insbesondere am Finanzplatz Lugano – betreuten Banken und Wertpapierhäuser Ende 2025 rund 33 Milliarden CHF an Kundenvermögen im Rahmen von Beratungs- und Vermögensverwaltungsmandaten, wobei 70 Prozent von ausländischen Kunden stammten. Finanzinstitute im Tessin betreuten insgesamt rund 95 Milliarden CHF an Anlageberatungs- oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen, wovon etwa 75 Prozent aus dem Ausland stammten.

Auf dem gesamten Schweizer Markt erreichten individuelle Vermögensverwaltungsmandate und verwaltetes Fondsvermögen zusammen Ende 2025 rund 4'222 Milliarden CHF, die sich etwa zu gleichen Teilen auf Fondsvermögen und individuelle Mandate verteilten. Verwalter kollektiver Vermögen deckten 38 Prozent dieser Vermögenswerte ab, während Banken und Wertpapierhäuser 32 Prozent (rund 1'370 Milliarden CHF) ausmachten, wobei die Banken zwei Drittel ihres Anteils über individuelle Vermögensverwaltungsmandate verwalteten.

### Identifizierte Hauptrisikomuster in der individuellen Vermögensverwaltung

Die sektorübergreifende Datenerhebung und das Enforcement-Monitoring der FINMA offenbarten steigende Risiken in der individuellen Vermögensverwaltung. Im Juni 2026 veröffentlichte die FINMA eine spezifische Wegleitung zu den Risiken beim Produkteinsatz in der individuellen Vermögensverwaltung. Auslöser hierfür war ein deutlicher Anstieg der Aufsichtsfälle mit Vermögensverwaltern, die gemäss Artikel 17 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) beaufsichtigt werden. Eskalationen von Aufsichtsorganisationen und anderen Quellen an die FINMA stiegen von 7 Fällen im Jahr 2023 auf 32 Fälle im Jahr 2024 und erreichten 60 Fälle im Jahr 2025.

Obwohl diese Fälle einen kleinen Teil des Marktes ausmachen, identifizierte die FINMA wiederkehrende Risikomuster, die für alle beaufsichtigten Institute relevant sind, die individuelle Vermögensverwaltung anbieten, einschliesslich Banken:

1. **Mängel bei der Prüfung der Produkteignung**: In schwerwiegenden Fällen wurden komplexe, hochriskante oder illiquide Finanzinstrumente ohne angemessene Eignungsprüfung in Kundenportfolios aufgenommen. Beispiele hierfür waren ausländische Anlagefonds ohne gleichwertige Aufsicht, strukturierte Produkte wie Actively Managed Certificates (AMCs) und Produkte unregulierter ausländischer Emittenten. Zu den Schwachstellen gehörten unzureichende Offenlegungen, die fehlende Beurteilung von Risikofähigkeit und Risikotoleranz sowie eine Überkonzentration in komplexen Vermögenswerten, was zu erheblichen Verlusten für Privatkunden und Vorsorgevermögen führte.

2. **Ungesteuerte Interessenkonflikte**: Banken nehmen häufig mehrere Rollen gleichzeitig wahr und agieren als Vermögensverwalter, Produktanbieter, Vertriebsträger und Depotbanken. Aufsichtsfälle offenbarten untransparente Doppelgebührenbelastungen, Vergütungsanreize für das Personal zugunsten eigener Produkte, mangelnde Portfoliodiversifikation und das Fehlen objektiver Produktauswahlprozesse.

3. **Institutionelles Risikomanagement und Schwachstellen beim Outsourcing**: Die Institute versäumten es häufig, robuste anfängliche und laufende Risikobeurteilungen für komplexe Produkte im Hinblick auf Konzentrations-, Liquiditäts-, Bewertungs- und Interessenkonfliktrisiken durchzuführen. Darüber hinaus betonte die FINMA, dass kleinere Unternehmen Risikomanagement- oder Compliance-Funktionen zwar an externe Spezialisten auslagern können, die rechtliche Verantwortung für das Verständnis und die Steuerung von Betriebs- und Portfoliorisiken jedoch nicht ausgelagert werden kann.

### Regulatorische Erwartungen und Aufsichtsrahmen

Die Aufsichtsreaktion der FINMA vermeidet eine pauschale Ausweitung der Aufsicht und kalibriert stattdessen die Intensität entsprechend den Risikoprofilen. Die FINMA hat einen geschäftsbereichsübergreifenden Aufsichtsrahmen für das Asset Management geschaffen, um Risiken über alle Bewilligungskategorien hinweg konsistent zu beurteilen – egal ob es sich um Banken, Verwalter kollektiver Vermögen oder Vermögensverwalter handelt.

Die regulatorischen Erwartungen der FINMA konzentrieren sich auf vier Hauptsäulen:

- **Eignungsanforderungen**: Die Mandatsbeurteilungen müssen die finanzielle Situation, die Anlageziele, die Kenntnisse, die Erfahrung, die Risikotoleranz und die Risikofähigkeit des Kunden sowohl zu Beginn als auch fortlaufend während der gesamten Mandatsdauer evaluieren.

- **Interessenkonfliktmanagement**: Finanzdienstleister müssen Interessenkonflikte so steuern, dass Kunden nicht benachteiligt werden, offenlegen, ob sich die Produktauswahl auf eigene Instrumente beschränkt, und Vergütungsanreize beseitigen, die eigene Produkte bevorzugen.

- **Risikokontrollen und Governance**: Institute müssen über ausreichend interne Expertise verfügen, um komplexe Produktrisiken und ausgelagerte betriebliche Funktionen fortlaufend zu verstehen und zu überwachen.

- **Frühzeitiges Eingreifen**: Die FINMA wendet ein proportionales Aufsichtsregime an – wie beispielsweise das Kleinbankenregime – und nutzt Bewilligungsprüfungen nach FINIG und Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), Datenanalysen, Frühwarnindikatoren, Deep Dives, Stresstests und Vor-Ort-Kontrollen, um Risiken anzugehen, bevor Verluste für Kunden eskalieren.

### Häufig gestellte Fragen

**F1: Welche spezifischen Finanzprodukte standen in den Aufsichtsfällen der FINMA mit Eignungsmängeln in Zusammenhang?**

Die FINMA hob komplexe, hochriskante oder illiquide Produkte hervor, insbesondere ausländische Anlagefonds ohne gleichwertige Aufsicht, strukturierte Produkte wie Actively Managed Certificates (AMCs) sowie Finanzinstrumente, die von ausländischen, unregulierten Strukturierungs- oder Emissionsgesellschaften herausgegeben wurden.

**F2: Wie beurteilt die FINMA die Auslagerung von Risikomanagement oder Compliance durch Vermögensverwalter?**

Die FINMA stellt ausdrücklich klar, dass betriebliche Funktionen oder Aufgaben zwar an spezialisierte Dienstleister ausgelagert werden können, die Verantwortung jedoch beim Finanzinstitut verbleibt. Die Institute müssen über ausreichend interne Expertise verfügen, um ihre Geschäftsrisiken wirksam zu verstehen, zu steuern und zu kontrollieren.

**F3: Welche Erwartungen hat die FINMA hinsichtlich potenzieller Interessenkonflikte und eigener Produkte?**

Die FINMA verlangt von den Instituten, Interessenkonflikte zu vermeiden oder so zu steuern, dass den Kunden keine Nachteile entstehen. Die Institute müssen ihre Kunden darüber informieren, ob ihre Auswahl Instrumente von Drittanbietern oder ausschliesslich eigene Produkte umfasst. Zudem darf die Personalvergütung keine Anreize enthalten, die eigene Produkte bevorzugen.

**Q4: Wendet die FINMA auf alle beaufsichtigten Institute dieselbe Aufsichtsintensität an?**

Nein. Die FINMA verfolgt einen risikobasierten und verhältnismässigen Aufsichtsansatz und stimmt die Aufsichtsintensität auf die Grösse, Komplexität und das spezifische Risikoprofil des jeweiligen Instituts ab, wie Regelwerke wie das Kleinbankenregime zeigen.

Wer betroffen sein kann

Schweizer Banken, Wertpapierhäuser, Verwalter kollektiver Vermögen und Vermögensverwalter, die individuelle Vermögensverwaltung oder Anlageberatung anbieten.

Grenzüberschreitender Kontext

Fast 50 Prozent der in der Schweiz aktiv betreuten Anlagevermögen stammen von ausländischen Kunden, weshalb die Einhaltung internationaler und nationaler Standards für die grenzüberschreitende Reputation der Branche von entscheidender Bedeutung ist.

Was als Nächstes zu prüfen ist

  • FINMA-Wegleitung zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Produkten in der individuellen Vermögensverwaltung (veröffentlicht im Juni 2026)
  • Finanzinstitutsgesetz (FINIG) Artikel 17 Aufsichtsbestimmungen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.

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