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Rechtsbeobachtung / Nachhaltigkeit und Verantwortung

Rechtliches Update Europäische Union Regulatorische Leitlinien

EBA berät Europäische Kommission zu gezielten Vereinfachungen bei Taxonomie-Offenlegungen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat der Europäischen Kommission eine technische Empfehlung vorgelegt, in der gezielte Vereinfachungen für den Delegierten Rechtsakt zur Offenlegung gemäss Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung vorgeschlagen werden.

Was sich geändert hat

  • Streichung der KPI für Gebühren und Provisionen sowie der Handelsbuch-KPI aus den Offenlegungspflichten von Finanzinstituten nach der Taxonomie-Verordnung.
  • Vereinfachung und Harmonisierung der Offenlegungsvorlagen für die Vermögensverwaltung, für Wertpapierfirmen und für die Green Asset Ratio (GAR).
  • Angleichung der Bestandsschutzregeln (Grandfathering), strikt beschränkt auf Anleihen, die im Rahmen der EU-Verordnung über grüne Anleihen begeben werden.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Vermögensverwalter, die in der Europäischen Union tätig sind, stehen gemäss einer neuen technischen Empfehlung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vor vereinfachten Offenlegungsregeln. Die Empfehlung der EBA, die als Reaktion auf ein Ersuchen der Europäischen Kommission vom März 2026 veröffentlicht wurde, unterstützt die bevorstehende Überprüfung des Delegierten Rechtsakts zur Offenlegung gemäss Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung und fügt sich in breitere Vereinfachungsbestrebungen im Rahmen des Omnibus-Delegierten-Rechtsakts ein.

Die Empfehlungen der EBA konzentrieren sich darauf, die regulatorische Komplexität zu verringern und die Nutzbarkeit der offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, während gleichzeitig eine aussagekräftige Transparenz gewahrt bleibt. Die wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen konzentrieren sich auf fünf Kernbereiche:

- Streichung der Leistungsindikator-KPI für Gebühren und Provisionen sowie der Handelsbuch-KPI von den Offenlegungspflichten nach der Taxonomie-Verordnung;

- Vereinfachung der KPI für 'sonstige Dienstleistungen' von Wertpapierfirmen, einschliesslich Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kapitalmärkten;

- Exklusive Angleichung der Bestandsschutzbestimmungen an die EU-Verordnung über grüne Anleihen für Anleihen, die unter diesem spezifischen Rahmen begeben werden;

- Ausschluss der von Nichtfinanzunternehmen offengelegten Betriebsausgaben-KPI von der Berechnung der KPIs von Finanzunternehmen; und

- Straffung der Offenlegungen auf Gruppenebene durch Nutzung der KPIs des Mutterunternehmens, gegebenenfalls ergänzt durch KPIs für wesentliche Nebenaktivitäten ohne weitere Konsolidierung.

Darüber hinaus empfiehlt die EBA gezielte Verbesserungen der Vorlagen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Offenlegungsvorlagen für die Vermögensverwaltungsaktivitäten von Kreditinstituten, die Aktivitäten von Vermögensverwaltern und die Aktivitäten von Wertpapierfirmen zu vereinfachen und zu harmonisieren. Die Empfehlung rät ausserdem zu einer Klarstellung und Vereinfachung der für Kreditinstitute geltenden Vorlagen für die Green Asset Ratio (GAR).

Die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) erarbeitete Empfehlung berücksichtigt Rückmeldungen aus einer öffentlichen Konsultation. Diese gemäss Artikel 16a Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 abgegebene Empfehlung ist Teil der EBA-Kampagne 'Simplifying to strengthen' und steht im Einklang mit den Empfehlungen der EBA-Taskforce für Effizienz (TFE).

Obwohl das Veröffentlichungsdatum der Pressemitteilung und das Datum des Inkrafttretens der Gesetzesänderungen im Quellmaterial nicht enthalten sind, gibt die Empfehlung die Richtung für künftige Rechtsakte der Kommission vor. Finanzunternehmen, die der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie unterliegen, sollten die nachfolgenden Gesetzgebungsentwicklungen der Europäischen Kommission verfolgen.

Wer betroffen sein kann

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Vermögensverwalter und Finanzunternehmen, die den Offenlegungspflichten der EU-Taxonomie unterliegen.

Grenzüberschreitender Kontext

Finanzunternehmen ausserhalb der EU, die im Rahmen der EU-Taxonomie Tochtergesellschaften betreiben, Dienstleistungen erbringen oder Schuldverschreibungen auf dem EU-Markt begeben, sind von den geänderten Berichterstattungsvorlagen und KPI-Pflichten direkt betroffen.

Was als Nächstes zu prüfen ist

  • Bevorstehender Überarbeitungsentwurf der Europäischen Kommission für den Delegierten Rechtsakt zur Offenlegung gemäss Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung.
  • Umsetzungsfortschritt der breiteren Vereinfachungsinitiativen im Rahmen des Omnibus-Delegierten-Rechtsakts.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.

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