Aktualisierung des Zeitplans: Das erste schweizerisch-chinesische Online-Forum für internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit findet am 30. März um 17:00 Uhr statt
27. März 2020
Das erste chinesisch-schweizerische internationale Sportschiedsgerichtsforum findet am 30. März 2020 online statt,von 11:00 bis 13:30 Uhr MEZ (17:00–19:30 Uhr Pekinger Zeit). Anwälte aus über 8 Ländern und Regionen werden an dem Forum teilnehmen.





Am 28. Februar 2020 gab der Internationale Sportgerichtshof (CAS) das Schiedsurteil im Fall der Welt-Anti-Doping-Agentur bekannt. Der chinesische Schwimmer Sun Yang wird für acht Jahre gesperrt. Das Forum wird den Fall Sun Yang beleuchten – die Auswirkungen aus der Sicht chinesischer und internationaler Anwälte für Sportgerichtsbarkeit untersuchen sowie den Status des vom Internationalen Olympischen Komitee eingerichteten Schiedsgerichts (CAS), das Schiedsverfahren und die Gerichtsbarkeit im Sport sowie das Berufungsverfahren vor dem Schweizer Bundesgericht diskutieren. Das erste Sportgerichtsbarkeitsforum wird ausserdem untersuchen, wie die zukünftige Zusammenarbeit zwischen chinesischen und ausländischen Anwälten im Bereich der Sportgerichtsbarkeit gefördert werden kann.
Für das erste Forum wurden weltweit führende Anwälte für Sportgerichtsbarkeit eingeladen: Jean-Pierre Morand (Partner bei Kellerhals Carrard, Mitglied des FINA-Rechtsausschusses, Rechtsberater des Internationalen Olympischen Komitees), Lucien William Valloni (Partner bei Froriep, Vorstandsmitglied der FIFPro – Fédération Internationale des Associations de Footballeurs Professionnels), Philippe Vladimir Boss (Partner der Anwaltskanzlei BianchiSchwald GmbH) und ehemaliger Gerichtsschreiber am Schweizer Bundesstrafgericht.
Vorgeschlagenes Programm
Einführung in die Swiss Chinese Law Association, Tianze Zhang
Ming Wu: Fallzusammenfassung und Einblicke: Eine chinesische Praxisperspektive
Guo Cai: Der Fall Sun Yang vor dem Internationalen Sportgerichtshof
Philippe Vladimir Boss: Übersicht des Anti-Doping-Umfelds, die Akteure und Stakeholder
Lucien William Valloni: Einführung in die internationale Sportgerichtsbarkeit
Ping Zhang: Anti-Doping aus der persönlichen Perspektive einer Athletin
Jean-Pierre Morand: Nicht-analytische Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen
Fang Ye: Eine Vision für die rechtliche Zusammenarbeit in der Freihandelszone Shanghai
Referenten

Jean-Pierre Morand ist auf Gesellschafts- und Sportrecht spezialisiert. Er vertritt internationale Sportverbände und Organisatoren von Grossveranstaltungen als Rechtsberater. Seine Dienste werden regelmässig in internationalen Schiedsverfahren in Anspruch genommen, darunter vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Er war bei Baker & McKenzie in New York und Genf sowie bei IMG als Anwalt und Berater tätig. Derzeit ist er Partner bei Carrard Kellerhals in Lausanne.

Frau Zhang Ping ist eine renommierte ehemalige Profisportlerin der chinesischen Volleyball-Nationalmannschaft als Mittelblockerin und Mitglied der «Goldenen Generation». Sie ist Goldmedaillengewinnerin bei den Olympischen Sommerspielen 2004. Während ihrer Profikarriere führte sie das Team unter anderem zum Sieg bei der Asienmeisterschaft im Volleyball 2003, den Asienspielen 2006 und dem FIVB Volleyball World Cup 2003. Derzeit ist sie Dozentin an der Chinesischen Universität Hongkong.

Dr. Lucien Valloni ist ein äusserst erfahrener Prozessanwalt in internationalen und nationalen Straf-, Handels- und Schiedsverfahren vor Schweizer Gerichten bis hin zum Schweizer Bundesgericht. Lucien Valloni ist bekannt für seine Expertise im Bereich der Anfechtung von Schiedssprüchen vor dem Schweizer Bundesgericht, insbesondere in der Sportgerichtsbarkeit. Lucien Valloni ist Partner bei Froriep in Zürich.

Amy Ye ist Doktorin der Rechtswissenschaften und Senior Partnerin bei AllBright Law Offices. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören grenzüberschreitende Investitionen und Finanzierungen, Fusionen und Übernahmen (M&A), Streitbeilegung, Immobilien/Infrastruktur, Unterhaltungsrecht und Rechtsdienstleistungen für Freihandelszonen. Dr. Ye hat in den letzten Jahren juristische Dienstleistungen für eine Reihe von Banken, Finanzinstituten sowie multinationalen und inländischen Unternehmen erbracht. Zu ihren Kunden gehören unter anderem die DBS Bank Group, Pepsi (China) Investment Co., Ltd. und Master Kong Holding Co., Ltd.

Als ehemaliger Gerichtsschreiber am Schweizer Bundesstrafgericht umfassen seine Tätigkeitsschwerpunkte Geldwäscherei-, Bestechungs- und Betrugsfälle. Philippe Vladimir Boss berät und vertritt Mandanten vor verschiedenen Gerichten in sportrechtlichen Angelegenheiten. Er berät insbesondere internationale Verbände und Funktionäre in Fragen der Integrität im Sport (Gute Unternehmensführung, Disziplinarverfahren, Spielmanipulation, Anti-Doping, Mehrfachbesitz von Klubs).

Frau Guo Cai leitet die Praxisgruppe Sport- und Internationales Recht LexVeritas der Kanzlei Jin Mao (Volksrepublik China), der ersten chinesischen Anwaltskanzlei mit einer eigenen Praxisgruppe für die Sportbranche. Frau Cai hat ihr Studium an der Harvard Law School und der China University of Political Science and Law abgeschlossen. Ausserdem erwarb sie einen LL.M. in Menschenrechten (mit Auszeichnung) an der Universität Hongkong.

Herr Ming Wu ist Partner im Shanghai-Büro der Kanzlei Zhong Lun. Herr Wu ist sowohl in der VRC als auch in England & Wales als Anwalt zugelassen. Er ist auf internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und internationale Sportgerichtsbarkeit spezialisiert. Herr Wu gehört zu den wenigen chinesischen Anwälten, die praktische Erfahrung mit Sport-Schiedsverfahren vor der FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (FIFA DRC), dem Basketball Arbitral Tribunal (BAT) und dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) verfügen.
Das Forum wird von Dr. Kar Lok LI, Doktorand an der Chinesischen Universität Hongkong, und Herrn Tianze Zhang moderiert.
TEILNAHME
Die Gebühr für die Webinare beträgt 40 Euro (ausser für SCLA-Mitglieder). Externe Teilnehmende registrieren sich bitte hier: www.cnsla.org/product/sog4. Anmeldeschluss ist der 28. März 2020; die Anmeldung kann früher geschlossen werden. Für Vollzeit-Akademiker und Nachwuchsanwälte bis einschliesslich 30 Jahre beträgt die Gebühr 25 Euro.


