Was sich geändert hat
- Veröffentlichung einer Mitteilung bezüglich der Verordnung vom 5. Januar 2026 über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Venezuela.
- Anpassung des Anhangs zur Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten.
- Fehlen von zusätzlichen Detailtexten oder Einheitenlisten in der Quellmitteilung.
Am 16. Oktober 2026 veröffentlichte die FINMA eine Mitteilung bezüglich der Schweizer Verordnung vom 5. Januar 2026 über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Venezuela (Änderung des Anhangs). Die Ankündigung bezieht sich speziell auf eine Anpassung des Anhangs zur Verordnung über Vermögenssperren im Zusammenhang mit Venezuela. In den Quellunterlagen wurden keine zusätzlichen textlichen Einzelheiten, Einzelbestimmungen, betroffenen Parteien, Inkrafttretensdaten oder Anwendungsdaten bereitgestellt. Finanzinstitute und Rechtsexperten sollten den offiziellen Text bezüglich spezifischer Anhangsänderungen prüfen.
Wer betroffen sein kann
Finanzinstitute, Rechtsexperten und Einheiten, die den Schweizer Bundes-Compliance-Regeln bezüglich Vermögenssperren im Zusammenhang mit Venezuela unterliegen.
Grenzüberschreitender Kontext
Gilt im Rahmen des Schweizer Bundesrechts mit potenziellen grenzüberschreitenden finanziellen und Compliance-Auswirkungen auf Vermögenswerte mit Schweiz-Bezug und Venezuela.
Was als Nächstes zu prüfen ist
- Konsultieren Sie die offiziellen Publikationen des Schweizer Bundesrechts oder die offiziellen Mitteilungen der FINMA, um die spezifischen Listenänderungen im geänderten Anhang einzusehen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.