Was sich geändert hat
- Umsetzung der vom Basler Ausschuss im Juli 2024 neukalibrierten Zinsschocks.
- Einbezug der Erkenntnisse aus der am 26. November 2025 veröffentlichten Ex-post-Evaluation der FINMA.
- Aktualisierter Aufsichtsrahmen, der den Auswirkungen von Zinsrisiken auf die Erträge der Banken stärker Rechnung trägt.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine öffentliche Konsultation zur Teilrevision des FINMA-Rundschreibens 2019/2 mit dem Titel «Zinsrisiken – Banken» gestartet. Diese regulatorische Anpassung betrifft direkt in der Schweiz tätige Bankinstitute unter der Aufsicht der FINMA, insbesondere im Hinblick auf die regulatorischen Standards, die sie zur Messung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Zinsrisiken im Anlagebuch anwenden müssen.
Die vorgeschlagene Teilrevision greift zwei wesentliche Entwicklungen auf, die sich aus internationalen Aufsichtsaktualisierungen und nationalen regulatorischen Evaluationen ergeben. Erstens setzt die Revision die aktualisierten Standard-Zinsschocks zur Messung von Zinsrisiken im Anlagebuch um, die im Juli 2024 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht neukalibriert wurden. Zweitens bezieht die FINMA konkrete Erkenntnisse aus ihrer Ex-post-Evaluation des Rundschreibens 2019/2 ein, deren Evaluationsbericht am 26. November 2025 veröffentlicht wurde.
Mit der Aktualisierung des Rundschreibens 2019/2 beabsichtigt die FINMA, ihre angepasste Aufsichtspraxis hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Risikoanforderungen für Banken widerzuspiegeln. Ein zentraler Schwerpunkt dieser Teilrevision liegt darin, dass künftig stärker berücksichtigt wird, wie sich Zinsrisiken auf die Ertrags- und Einnahmenströme der Banken auswirken. Dies gewährleistet neben traditionellen Bilanzkennzahlen einen umfassenderen Ansatz zur Überwachung des Risikos.
Publikation und regulatorischer Zeitplan
Die FINMA hat die Mitteilung zur Eröffnung des Konsultationsverfahrens am 4. November 2026 öffentlich zugänglich gemacht. Das vorliegende Quellmaterial nennt jedoch weder das Enddatum der Konsultationsphase noch konkrete Daten für das Inkrafttreten oder die formelle Anwendung des überarbeiteten Rundschreibens.
Verifikation und Quellenangaben
Rechtsexperten, Compliance-Verantwortliche und Vertreter von Instituten, die die Schweizer Bankenregulierung verfolgen, können sich über die offiziellen Kanäle auf dem Laufenden halten. Die FINMA nennt Sprecher Serkan Isik (Telefon +41 (0)31 327 95 59, E-Mail [email protected]) als Ansprechpartner für Anfragen zu diesem Konsultationsverfahren.
Wer betroffen sein kann
Banken, die der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstehen.
Grenzüberschreitender Kontext
Setzt globale Bankenstandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Neukalibrierung vom Juli 2024) in eidgenössische Aufsichtsregeln um.
Was als Nächstes zu prüfen ist
- Von der FINMA veröffentlichte Konsultationsfrist und formelle Richtlinien für Eingaben.
- Endgültiger Text des überarbeiteten Rundschreibens und dessen effektives Datum des Inkrafttretens.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.