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Rechtliches Update Schweiz In Kraft stehende Vorschriften

FINMA gibt aktualisierte UN-Sanktionen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida bekannt

Der UN-Sanktionsausschuss hat die Sanktionsliste für ISIL (Da'esh) und Al-Qaida aktualisiert, was das SECO am 29. September 2026 in die Schweizer SESAM-Datenbank integriert hat.

Was sich geändert hat

  • Der UN-Sanktionsausschuss hat die Sanktionsliste für ISIL (Da'esh) und Al-Qaida am 28. September 2026 geändert.
  • Das SECO hat die Schweizer SESAM-Sanktionsdatenbank am 29. September 2026 aufgrund der direkten Anwendbarkeit in der Schweiz angepasst.
  • Die FINMA erinnerte Finanzintermediäre an die Pflicht zur Sperrung von Vermögenswerten, die Meldepflicht gegenüber dem SECO sowie die GwG-Meldepflichten gemäss Artikel 6 und 9 GwG.

In der Schweiz tätige Finanzintermediäre sind von den aktualisierten Sanktionsmassnahmen betreffend ISIL (Da'esh) und Al-Qaida direkt betroffen. Nach einem Beschluss des zuständigen UN-Sanktionsausschusses vom 28. September 2026 zur Änderung der Liste der sankionierten Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen wurden die Änderungen in der Schweiz direkt anwendbar.

Als Reaktion darauf hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am 29. September 2026 die Schweizer Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) aktualisiert und die Details auf seiner Website veröffentlicht.

Finanzintermediäre müssen die festgelegten Verbote umsetzen, Vermögenswerte gelisteter Personen sperren und betroffene Geschäftsbeziehungen dem SECO melden. Die FINMA betont, dass die Meldung an das SECO Finanzintermediäre bei Verdachtsmomenten nicht von weiteren Abklärungen gemäss Artikel 6 des Geldwäschereigesetzes (GwG) entbindet. Können verdächtige Umstände nicht ausgeräumt werden, müssen Intermediäre unverzüglich eine Meldung gemäss Artikel 9 GwG an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatten.

Wer betroffen sein kann

Finanzintermediäre in der Schweiz sowie Einheiten, die Finanzbeziehungen zu von UN-/SECO-Sanktionen betroffenen Einzelpersonen oder Organisationen unterhalten.

Grenzüberschreitender Kontext

Die Massnahmen leiten sich aus Beschlüssen des internationalen UN-Sanktionsausschusses ab, die direkt in Schweizer Recht und Finanzregulierung umgesetzt werden.

Was als Nächstes zu prüfen ist

  • Überprüfen Sie die SECO SESAM-Datenbank auf spezifische Ergänzungen der Liste der benannten Personen.
  • Überprüfen Sie die Compliance-Verfahren hinsichtlich der Meldepflichten nach Art. 6 und Art. 9 GwG.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.

Automatisch mit KI-Unterstützung aus den auf dieser Seite verlinkten offiziellen Quellen erstellt. Übersetzt aus deutschen Quellinhalten. Übersetzungen und Erläuterungen ersetzen nicht den offiziellen Text.

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