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Rechtsbeobachtung / Finanzen und Zahlungsverkehr

Rechtliches Update Schweiz Regulatorische Leitlinien

FINMA genehmigt den ersten Bitcoin-ETF der Schweiz

Die FINMA hat den ersten Bitcoin-ETF der Schweiz als «übrigen Fonds für alternative Anlagen» mit spezifischen Befreiungen von der Risikodiversifikation und betrieblichen Anforderungen genehmigt.

Was sich geändert hat

  • Die FINMA hat den ersten börsengehandelten Publikumsfonds der Schweiz bewilligt, der direkt in Bitcoin investiert.
  • Aufgrund der Handelshistorie und des Handelsvolumens von Bitcoin wurde eine Befreiung von den standardmässigen Anforderungen an die Risikodiversifikation gewährt.
  • Beaufsichtigte Institute müssen die FINMA-Wegleitung zu Verwahrrisiken vom 12. Januar 2026 beachten und die Eignungs- und Warnpflichten nach FIDLEG einhalten.

Fondsanbieter, Finanzinstitute und Kleinanleger in der Schweiz sehen sich nach dem Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), den ersten börsengehandelten Publikumsfonds des Landes zu genehmigen, der direkt in Bitcoin investiert (ein Bitcoin-ETF), mit einer neuen regulatorischen Landschaft konfrontiert. Nach Schweizer Rechtsrahmen wird das Produkt als «übriger Fonds für alternative Anlagen» mit einem spezifischen Risiko eingestuft.

Die FINMA berichtete über ein wachsendes Interesse an Kryptowährungsinvestitionen, insbesondere in Bitcoin. Während die FINMA bereits 2021 einen Fonds für qualifizierte Anleger bewilligte, der hauptsächlich in einen Korb von Kryptowährungen investierte, stellt diese Genehmigung den ersten Bitcoin-ETF für Publikumsanleger in der Schweiz dar. Da Bitcoin im Vergleich zu anderen digitalen Vermögenswerten eine relativ lange Handelshistorie und ein hohes Handelsvolumen aufweist, hat die FINMA eine Ausnahme von den gewöhnlichen Regeln zur Risikodiversifikation genehmigt. Auch andere Fondsanbieter haben Anträge für ähnliche Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt.

Um den Anlegerschutz zu gewährleisten, verlangt die FINMA von den beaufsichtigten Instituten die Umsetzung von Massnahmen zur Minderung von Betriebs- und Verwahrrisiken gemäss der am 12. Januar 2026 veröffentlichten aufsichtsrechtlichen Wegleitung. Zudem müssen Finanzinstitute, die auf Kryptowährungen basierende Finanzinstrumente anbieten, die Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) am Point of Sale strikt einhalten. Dies umfasst die Durchführung von Eignungsprüfungen nach FIDLEG, die Ausgabe expliziter Risikowarnungen bezüglich Marktvolatilität und potenziellem Kapitalverlust sowie die Sicherstellung, dass die Fondsdokumentation alle damit verbundenen Risiken deutlich hervorhebt und erklärt.

Trotz der behördlichen Genehmigung betonte die FINMA, dass das mit Bitcoin verbundene Marktrisiko aufgrund der starken Preisvolatilität sehr hoch bleibt, was zu erheblichen Verlusten des eingesetzten Kapitals führen könnte. Anleger und Institute müssen diese Risiken bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen.

Wer betroffen sein kann

Fondsanbieter, beaufsichtigte Finanzinstitute sowie Kleinanleger und qualifizierte Anleger in der Schweiz.

Grenzüberschreitender Kontext

Relevant für Finanzinstitute und Vermögensverwalter, die in der Schweiz regulierte Kryptowährungsprodukte an internationale oder lokale Kunden anbieten oder vertreiben.

Was als Nächstes zu prüfen ist

  • FINMA-Wegleitung vom 12. Januar 2026 zu den Betriebs- und Verwahrrisiken bei Krypto-Assets.
  • FIDLEG-Anforderungen an das Verhalten am Point of Sale und die Eignungsprüfungen für kryptobasierte Finanzinstrumente.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.

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