Was sich geändert hat
- Einsatz von Haushaltsbefugnissen durch die EU seit 2021 gemäss Artikel 2 EUV.
- Umsetzung von drei Instrumenten der Werte-Konditionalität.
- Einfrieren von über 30 Milliarden Euro an EU-Fördermitteln, die für Ungarn vorgesehen waren.
Seit 2021 stützt sich die Europäische Union zunehmend auf ihre Haushaltsbefugnisse, um ihre Grundwerte gemäss Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zu verteidigen. Diese Verteidigung erfolgte über drei Instrumente der Werte-Konditionalität. Als Reaktion auf Werteverstösse in Ungarn wurden diese Rechtsinstrumente eingesetzt, um über 30 Milliarden Euro an EU-Fördermitteln einzufrieren. Eine juristische Analyse von Andreas Knecht, veröffentlicht auf dem European Law Blog, untersucht jüngste Urteile des Gerichts der Europäischen Union zu der Frage, wer die finanziellen und rechtlichen Kosten systemischer Rechtsstaatsverstösse innerhalb der EU-Mitgliedstaaten trägt.
Wer betroffen sein kann
EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Ungarn, sowie Einheiten, die auf EU-Haushaltsmittel angewiesen sind.
Grenzüberschreitender Kontext
Betrifft die EU-weite Durchsetzung der Werte von Artikel 2 EUV in allen EU-Mitgliedstaaten.
Was als Nächstes zu prüfen ist
- Lesen Sie den vollständigen Artikel von Andreas Knecht auf dem European Law Blog.
- Prüfen Sie die entsprechenden Urteile des Gerichts der Europäischen Union zur EU-Werte-Konditionalität.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.