Was sich geändert hat
- Die Europäische Kommission verstärkt ihre Bemühungen zur Vorbereitung auf immer häufigere und komplexere Krisen.
- Es werden konkrete Massnahmen umgesetzt, um die Bürgerinnen und Bürger beim Selbstschutz in Notfällen zu unterstützen.
- Die Massnahmen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die nationalen Katastrophenschutzsysteme im Katastrophenfall betriebsfähig bleiben.
Am 3. November 2026 kündigte die Europäische Kommission Initiativen zur Stärkung der Krisenvorsorge in der Europäischen Union an. Als Reaktion auf immer häufigere und komplexere Notfälle führt die Kommission konkrete Massnahmen ein, um die Resilienz in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Wichtige Massnahmen konzentrieren sich darauf, den Bürgerinnen und Bürgern beim Selbstschutz in Notfällen zu helfen und sicherzustellen, dass die nationalen Katastrophenschutzsysteme im Katastrophenfall voll funktionsfähig bleiben.
Wer betroffen sein kann
EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie nationale Katastrophenschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten.
Grenzüberschreitender Kontext
Gilt in der gesamten Europäischen Union, um Resilienz aufzubauen und die Kapazitäten der Katastrophenschutzsysteme während Krisen aufrechtzuerhalten.
Was als Nächstes zu prüfen ist
- Prüfen Sie künftige Publikationen der Europäischen Kommission auf spezifische Gesetzesvorschläge oder Details zu Rahmenbedingungen des Katastrophenschutzes.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.