Was sich geändert hat
- CERT-EU machte Organisationen am 21. Oktober 2026 auf zwei kritische Software-Sicherheitslücken aufmerksam, die die EBA-Website betrafen.
- Die EBA nahm ihre Website vom 21. Oktober 2026 um 13:00 Uhr MESZ bis zum 22. Oktober 2026 um 14:00 Uhr MESZ vom Netz, um Patches einzuspielen; dabei wurden weder Sicherheitsverletzungen noch kompromittierte Daten festgestellt.
- Die Einreichungsfrist für vier öffentliche Konsultationen, einschliesslich der Konsultation zur MiCA-Bussgeldmethodik, wurde bis zum 26. Oktober 2026 verlängert.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die Fristen für die Einreichung von Stellungnahmen zu vier öffentlichen Konsultationen bis zum 26. Oktober 2026 verlängert, nachdem ihre Website für erforderliche Sicherheitswartungen vom Netz genommen worden war. Finanzinstitute, Regulierungsexperten, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und andere in der Europäischen Union tätige Marktteilnehmer, die Feedback zu diesen Regulierungsentwürfen einreichen möchten, sind von dem angepassten Zeitplan direkt betroffen.
Am 21. Oktober 2026 machte CERT-EU, der Cybersicherheitsdienst für Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU, Organisationen auf zwei kritische Sicherheitslücken in Software aufmerksam, die auf zahlreichen Websites, einschliesslich des EBA-Portals, verwendet wird. Als Vorsichtsmassnahme nahm die EBA ihre Website am Mittwoch, 21. Oktober 2026, um 13:00 Uhr MESZ aus dem Betrieb, um notwendige Sicherheitsupdates zu installieren. Das Portal wurde am Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 14:00 Uhr MESZ erfolgreich wiederhergestellt. Die EBA bestätigte, dass während des Vorfalls keine Sicherheitsverletzung festgestellt wurde und keine Daten kompromittiert wurden.
Um sicherzustellen, dass die Stakeholder nach der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Website ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Einreichung ihrer Beiträge haben, hat die EBA die Fristen für vier laufende Konsultationen verlängert:
- Konsultation zu Leitlinien für die Anlage verfügbarer finanzieller Mittel (EBA/CP/2026/12);
- Konsultation zu Durchführungsstandards für den Informationsaustausch (EBA/CP/2026/14);
- Konsultation zu Durchführungsstandards für Informationen für Einleger (EBA/CP/2026/13); und
- Konsultation zur Methodik für die Festsetzung von Bussgeldern gemäss MiCA (EBA/CP/2026/02/10).
Interessenträger können ihre Stellungnahmen über die entsprechenden Konsultationsseiten auf der offiziellen EBA-Website bis zur verlängerten Frist am 26. Oktober 2026 einreichen. Die EBA entschuldigt sich für allfällige Unannehmlichkeiten, die durch die vorübergehende Dienstunterbrechung entstanden sind.
Wer betroffen sein kann
Stakeholder, Finanzmarktteilnehmer, Kreditinstitute, Einlagensicherungssysteme und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die sich an öffentlichen Konsultationen der EBA beteiligen.
Grenzüberschreitender Kontext
Gilt in der gesamten Europäischen Union für Unternehmen, die den technischen Regulierungsstandards und Leitlinien der EBA unterliegen, einschliesslich grenzüberschreitend tätiger Unternehmen, die den MiCA-Regeln zur Bussgeldfestsetzung unterliegen.
Was als Nächstes zu prüfen ist
- Besuchen Sie die entsprechenden Konsultationsseiten auf der EBA-Website, um die Konsultationstexte einzusehen und bis zum 26. Oktober 2026 Stellungnahmen einzureichen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ziehen Sie den offiziellen Text zu Rate und holen Sie bei Bedarf eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung ein.